GB: Neue Verifizierungspflicht für deutsche Kapitalgesellschaften

Ab dem 18. November 2025 gilt in Großbritannien eine neue Pflicht für ausländische Kapitalgesellschaften mit physischer Präsenz in Großbritannien (UK establishment), wie zum Beispiel Niederlassungen deutscher GmbHs oder Aktiengesellschaften. Neben der bestehenden Registrierungspflicht über das Formular OS IN01 müssen künftig auch die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer dieser Gesellschaften ihre Identität gemäß Section 1110A des Companies Act 2006 verifizieren.
Die Verifizierung kann kostenfrei online erfolgen oder über einen sogenannten Authorised Corporate Service Provider beauftragt werden. Ohne diese Verifizierung dürfen Geschäftsführer im Vereinigten Königreich nicht offiziell in dieser Funktion für die Angelegenheiten der britischen Präsenz auftreten.
Für bereits bestehende UK establishments gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, die Verifizierung muss also bis spätestens 18. November 2026 abgeschlossen sein. Für neue Eintragungen sowie neue Geschäftsführer ab dem 18. November 2025 gilt die Verifizierungspflicht sofort. Grundlage ist die Ergänzung der Overseas Companies Regulations 2009 durch die „The Companies Authorised to Register, Unregistered Companies and Overseas Companies (Application of Company Law) Regulations 2025“.

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Stand: 14.08.2025