Lieferkettengesetz: Berichtsprüfung eingestellt – Bußgeldpraxis entschärft
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 einen Gesetzesentwurf beschlossen: Die Berichtspflicht wird rückwirkend aufgehoben, und Bußgelder sollen künftig nur noch bei schweren Verstößen verhängt werden.
Um Unternehmen schon vor dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zu entlasten, haben das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab sofort einzustellen.
Das BAFA hat entsprechend am 1. Oktober 2025 über die sofortige Einstellung der Prüfung von Unternehmensberichten informiert. Damit wird dem gesetzlich angestrebten formalen Wegfall der Erstellungs- und Einreichungspflicht vorgegriffen.
Das BAFA wird darüber hinaus die vorgeschlagene Begrenzung von Bußgeldtatbeständen schon untergesetzlich berücksichtigen und bei laufenden und zukünftigen Ordnungswidrigkeitenverfahren Bußgelder nur noch als letztes Mittel bei schweren Pflichtverstößen im Zusammenhang mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen verhängen.
Weitere Informationen befinden sich in der Pressemitteilung des BMWK sowie auf der Website des BAFA.
Stand: 02.10.2025