Digitales Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur tritt in Kraft
Das digitale Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Singapur, das erste eigenständige bilaterale digitale Handelsabkommen der EU, ist zum 1. Februar in Kraft getreten. Es soll den Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten und einen fairen digitalen Handel fördern.
Das Abkommen bietet mehr Rechtssicherheit, indem es
- den papierlosen Handel fördert,
- die Gültigkeit elektronischer Signaturen, Verträge und Rechnungen gewährleistet und
- Zölle auf elektronische Übertragungen verbietet.
Es verbietet ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung sowie die erzwungene Übertragung von Software-Quellcode und fördert so einen fairen digitalen Handel.
Kontakt
Axel Scheer
Teamleiter
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Team International
Christine Haux
Bereich:
Unternehmen und Standort
Themen: Export, Import, Zoll, Exportkontrolle
Jovana Stojkoski
Bereich:
Unternehmen und Standort
Themen: Enterprise Europe Network, Export, Import