Förderung Gastgewerbe im ländlichen Raum
Das Förderprogramm des Landes unterstützt Klein- und Kleinstbetriebe des Gastgewerbes im ländlichen Raum. Seit diesem Förderaufruf können neben Gaststätten auch Hotelbetriebe mit öffentlich zugänglicher Gastronomie die Förderung erhalten.
Bis zum 31. Oktober können Anträge zur Förderung eingereicht werden. Beispielsweise für bauliche Investitionen einschließlich Renovierungsarbeiten, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter sowie Investitionen in moderne elektronische Systeme (Hardware). Die Mindestinvestition beträgt 10.000 Euro. Die Förderquote liegt bei 45 Prozent und die Höchstförderung bei 30.000 Euro.
Unter ländlicher Raum fällt im Bezirk der IHK Darmstadt:
- Bergstraße: das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Gemeinden/Städte
Biblis, Birkenau, Bürstadt, Einhausen, Groß-Rohrheim, Lampertheim, Lorsch
und Viernheim. - Darmstadt-Dieburg: das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der
Gemeinden/Städte Dieburg, Eppertshausen, Erzhausen, Griesheim, Groß-
Zimmern, Münster, Pfungstadt und Weiterstadt. - Odenwaldkreis: das gesamte Kreisgebiet (vollständig).
- Darmstadt Wixhausen
Ihr Betrieb liegt nicht innerhalb der hier genannten Orte, ist aber dennoch ländlich gelegen? Sprechen Sie uns gerne an!
Hinweis: Beachten Sie, dass Sie der Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens gestellt werden muss und planen Sie etwas Zeit ein, um Vergleichsangebote einzuholen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Ministeriums.
Kontakt
Katharina Kreutz
Bereich:
Unternehmen und Standort
Themen: Branchenberatung Hotellerie und Gastronomie, Tourismus, Stadtmarketing