Neues für Immobilienmakler und WEG-Verwalter
Bürokratieabbaugesetz sorgt für Erleichterungen: Durch Änderungen in Paragraf 34c der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Makler- und Bauträgerverordnung entfällt ein Teil der Weiterbildungspflicht.
Am 24. Juli trat das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (Bürokratieabbaugesetz) in Kraft. Darin sind ab sofort im Wesentlichen folgende Erleichterungen für die Immobilienbranche geregelt:
1. Wegfall der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler. Die Verpflichtung für WEG-Verwalter zur Weiterbildung bleibt jedoch bestehen.
2. Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von Weiterbildungsunterlagen von bisher fünf auf nun drei Jahre.
2. Verkürzung der Aufbewahrungspflicht von Weiterbildungsunterlagen von bisher fünf auf nun drei Jahre.
Die vollständigen Regelungen nach Paragraf 34c GewO sind unter Immobilienmakler und WEG-Verwalter nachzulesen.
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Astrid Hammann
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Unternehmen und Standort
Themen: Existenzgründung, Finanzdienstleister, Unternehmensnachfolge
Susanne Roncka
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Unternehmen und Standort
Themen: Standortentwicklung, Bauleit- und Regionalplanung, Branchenbetreuung Immobilienwirtschaft