IHK warnt vor betrügerischen Anschreiben
Zum Jahresbeginn sind wieder verstärkt Betrugsversuche sowohl per Mail als auch per Post im Umlauf. Drei Maschen, auf die Sie nicht hereinfallen sollten, stellen wir Ihnen hier vor. Sollten Sie unsicher sein, ob ein Schreiben, das Sie erhalten haben, betrügerischen Inhalts ist, so kontaktieren Sie uns gerne.
-
Neu sind Schreiben des angeblichen „Bundeszentralamts für Steuern“ in Bonn. Diese Schreiben werden im Betreff als Zahlungserinnerung wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2023 bezeichnet und fordern die Adressaten zur Zahlung einer dreistelligen Summe auf ein irisches Konto auf. Markant ist, dass diese Masche zunächst in Österreich angewandt wurde, wobei auch die in Deutschland verschickten Betrugsversuche das Logo des österreichischen Bundesfinanzministeriums tragen. - Verstärkt sind daneben wieder Fake-Rechnungen einer angeblichen „Zentralen Zahlstelle“ im Umlauf. Diese Rechnungen werden in der Regel an neu im Handelsregister eingetragene Unternehmen verschickt und geben vor, die Rechnungen des Registergerichts für die Eintragung zu sein. Zu erkennen sind diese Schreiben auf den ersten Blick daran, dass die meisten dieser Rechnungen bundesweit mit einem nordrhein-westfälischen Wappen versehen sind. Inzwischen verwenden die Betrüger teilweise deutsche Bankverbindungen. Weitere Informationen zu diesen Schreiben finden Sie hier beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.
- Zudem tauchen seit Jahresbeginn wieder regelmäßig Aufforderungen einer vermeintlichen IHK auf, die darauf hinweisen, dass Unternehmensdaten aktualisiert werden müssten. Diese Aufforderungen stammen nicht von einer IHK. Mit den Mails sollen Unternehmer verleitet werden, ihre Daten (unter anderem Kontodaten) auf einer dubiosen Webseite anzugeben. Weitere Informationen zu dieser Masche finden Sie hier bei der DIHK.
Eingehende Rechnungen und Zahlungsaufforderungen sollten derzeit also besonders genau geprüft werden. Wenn Sie eines der oben genannten Schreiben per Post oder Mail erhalten haben, so sollten Sie die geforderte Summe nicht zahlen und darüber hinaus keine dort angegebenen Links anklicken. Weitere Informationen zu den Vorfällen mit Phishing-Mails finden Sie im Ticker der DIHK.
Tipp:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat auf seiner Webseite “Wie erkenne ich Phishing-Mails und -Webseiten? hilfreiche Hinweise zu diesem Thema zusammengestellt.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat auf seiner Webseite “Wie erkenne ich Phishing-Mails und -Webseiten? hilfreiche Hinweise zu diesem Thema zusammengestellt.
Kontakt
Rainer Lotis
Bereich:
Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht