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Nr. 5603196
Weitere Betrugsmaschen entdeckt

IHK warnt vor betrügerischen Anschreiben

Betrugsversuche sind weiterhin sowohl per Mail als auch per Post auch in Südhessen im Umlauf. Eine weitere Masche wurde Mitte März entdeckt: Hier fordern die Betrüger unter dem Namen der IHK Unternehmen auf, via Link ihre Jahresabschlüsse zu übermitteln. Sollten Sie unsicher sein, ob ein Schreiben, das Sie erhalten haben, betrügerischen Inhalts ist, so kontaktieren Sie uns gerne. Die uns bereits bekannten Phishingversuche stellen wir Ihnen hier vor.
  1. Neu sind Schreiben des angeblichen „Bundeszentralamts für Steuern“ in Bonn. Diese Schreiben werden im Betreff als Zahlungserinnerung wegen unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen für das Geschäftsjahr 2023 bezeichnet und fordern die Adressaten zur Zahlung einer dreistelligen Summe auf ein irisches Konto auf. Markant ist, dass diese Masche zunächst in Österreich angewandt wurde, wobei auch die in Deutschland verschickten Betrugsversuche das Logo des österreichischen Bundesfinanzministeriums tragen.
  2. Verstärkt sind daneben wieder Fake-Rechnungen einer angeblichen „Zentralen Zahlstelle“ im Umlauf. Diese Rechnungen werden in der Regel an neu im Handelsregister eingetragene Unternehmen verschickt und geben vor, die Rechnungen des Registergerichts für die Eintragung zu sein. Zu erkennen sind diese Schreiben auf den ersten Blick daran, dass die meisten dieser Rechnungen bundesweit mit einem nordrhein-westfälischen Wappen versehen sind. Inzwischen verwenden die Betrüger teilweise deutsche Bankverbindungen. Weitere Informationen zu diesen Schreiben finden Sie hier beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.
  3. Zudem tauchen seit Jahresbeginn wieder regelmäßig Aufforderungen einer vermeintlichen IHK auf, die darauf hinweisen, dass Unternehmensdaten aktualisiert werden müssten. Diese Aufforderungen stammen nicht von einer IHK. Mit den Mails sollen Unternehmer verleitet werden, ihre Daten (unter anderem Kontodaten) auf einer dubiosen Webseite anzugeben. Weitere Informationen zu dieser Masche finden Sie hier bei der DIHK.
  4. Zuletzt kursieren auch wieder Schreiben von vermeintlichen Anwaltskanzleien, in denen auf einen angeblichen Insolvenzverwertungskatalog verlinkt wird (Betreff: „Verwertung von Anlage- und Betriebsgütern aus Insolvenzverfahren“). In dem verlinkten Katalog sind verschiedene hochpreisige Produkte, etwa Kraftfahrzeuge, aufgelistet. Diese sollen vorgeblich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens verwertet werden. Die aufgeführten Produkte gibt es jedoch nicht. Die Betrüger haben es auf die Zahlung des jeweiligen Kaufpreises abgesehen. Tückisch ist diese Masche deshalb, weil die Betrüger die Daten tatsächlich existierender Rechtsanwälte nachahmen und dafür teilweise täuschend echte Webseiten nachbauen. Wer ein solches verdächtiges Schreiben erhält, sollte die dort angegebenen Daten mit den Daten im Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer abgleichen. Wenn diese nicht übereinstimmen, ist Misstrauen angesagt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
  5. Seit Mitte März 2026 ist außerdem verstärkt eine Abwandlung der dritten Masche im Umlauf. Hier werden Unternehmen per E-Mail kontaktiert und aufgefordert, Informationen in Bezug auf ihren Jahresabschluss zu übermitteln. Zur Datenübermittlung soll der Empfänger auf einen Link klicken. Als Absendername ist "IHK" angegeben. Diese Mails sind ebenfalls betrügerisch und verfolgen das Ziel, sensible Daten der adressierten Unternehmen abzugreifen. Die Industrie- und Handelskammern führen kein Verzeichnis über die Jahresabschlüsse ihrer Mitgliedsunternehmen.
Eingehende Rechnungen und Zahlungsaufforderungen sollten derzeit also besonders genau geprüft werden. Wenn Sie eines der oben genannten Schreiben per Post oder Mail erhalten haben, so sollten Sie die geforderte Summe nicht zahlen und darüber hinaus keine dort angegebenen Links anklicken. Weitere Informationen zu den Vorfällen mit Phishing-Mails finden Sie im Ticker der DIHK.
Tipp:
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat auf seiner Webseite “Wie erkenne ich Phishing-Mails und -Webseiten? hilfreiche Hinweise zu diesem Thema zusammengestellt.
Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht