Neue Arbeitsverbote für geduldete Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
Seit dem 29. Juli gelten neue Arbeitsverbote für geduldete Personen aus bestimmten von der Europäische Union (EU) festgelegten sicheren Herkunftsstaaten. Betroffen sind Menschen aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko, Tunesien und der Türkei.
Wichtige Ausnahmen durch Übergangsregelungen
Neu geregelt wurde der Paragraf 60a, Absatz 6 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes.
Vom Arbeitsverbot ausgenommen sind Personen, die:
- bereits am 6. Mai 2025 mit einer Duldung in Deutschland gelebt haben oder
- am 11. Juni 2026 bereits über eine Beschäftigungserlaubnis verfügten.
Für diese Personengruppen bleiben bestehende Beschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich erhalten.
Besondere Auswirkungen auf Ausbildungsbetriebe
Probleme können insbesondere zum Ausbildungsstart am 1. September 2026 entstehen. Betroffen sein können geduldete Personen, die ihre Duldung erst nach dem 6. Mai 2025 erhalten haben und vor dem 12. Juni 2026 noch keine Beschäftigungserlaubnis besaßen. In diesen Fällen kann die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung rechtlich ausgeschlossen sein.
Empfehlung für Unternehmen: Betriebe sollten den Aufenthaltsstatus sowie mögliche Übergangsregelungen frühzeitig prüfen. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, die zuständige Ausländerbehörde oder Beratungsstellen einzubeziehen. Bei einer Beschäftigung trotz bestehendem Arbeitsverbot können Bußgelder drohen.
IHK fordert praktikable Lösungen
Die IHK-Organisation hat das Bundesministerium des Innern um klare Handlungsempfehlungen gebeten, um insbesondere Ausbildungsbetrieben rechtssichere und praktikable Lösungen zu ermöglichen.
Kontakt
Henrik Richter
Bereich:
Aus- und Weiterbildung
Themen: Ausbildungsberatung für kaufmännische Berufe, ausländische Fachkräfte