TPO-Verbot in Kraft: UV-Nagelprodukte betroffen
Seit dem 1. September 2025 dürfen in der EU keine kosmetischen Produkte mehr verkauft oder verwendet werden, die den Stoff TPO (Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide) enthalten. Betroffen sind insbesondere UV-härtende Nagelprodukte wie Gele und Lacke.
12. September 2025
Hintergrund des EU-weiten Verbots
TPO ist ein sogenannter Photoinitiator, der für die Aushärtung von UV-Gelen sorgt. Die Europäische Kommission hat zum 1. September 2025 TPO als CMR-Stoff der Kategorie 1B eingestuft. Solche Stoffe dürfen laut EU-Kosmetikverordnung grundsätzlich nicht in kosmetischen Produkten enthalten sein, es sei denn, es wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt - für TPO liegt keine solche Genehmigung vor.
Produkte mit TPO dürfen seit 1. September 2025 nicht mehr verkauft, weitergegeben, verwendet oder gelagert werden.
Auswirkungen auf den Betrieb
- Ab dem 1. September 2025 gilt ein Verkaufs- und Verwendungsverbot für alle kosmetischen Produkte mit TPO.
- Das Verbot betrifft sowohl die Anwendung bei Kundinnen und Kunden als auch die Weitergabe oder den Verkauf.
- Eine Aufbrauchfrist für Restbestände ist nicht vorgesehen. Produkte mit TPO dürfen ab dem Stichtag nicht mehr verwendet oder gelagert werden.
Empfohlene Maßnahmen
- Produktbestand prüfen: Inhaltsstoffe kontrollieren, insbesondere bei UV-Gelen.
- Lieferanten kontaktieren: Informationen zu TPO-freien Alternativen einholen.
- Produkte austauschen: TPO-haltige Produkte rechtzeitig ersetzen.
- Entsorgung organisieren: Nicht mehr zulässige Produkte fachgerecht entsorgen.
- Mitarbeitende über das Verbot und die Konsequenzen aufklären.
Weiterführende Infos: FAQ-Liste der Europäischen Kommission mit den Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema “TPO in Nagelprodukten”: EU-Website zu TPO in Nagelprodukten
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Uwe Zahlten
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Themen: Steuern, Gründung, Dienstleistungsbranche