Neue Anforderungen an Kassensysteme
Registrierkassenpflicht soll kommen, der Papierbon soll gehen
Die Bundesregierung treibt ihre Pläne zur Einführung einer verpflichtenden elektronischen Registrierkasse für bestimmte Unternehmen weiter voran. Die Maßnahme ist Teil des Koalitionsvertrages und wurde im Rahmen des am 16. Juli 2026 vorgestellten Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität erneut bekräftigt.
Die vorgesehenen Maßnahmen sollen sich gegen Fälle von Steuerhinterziehung und Kassenmanipulation richten. Sie betreffen jedoch auch die große Zahl redlicher Unternehmen, die ihre steuerlichen Pflichten bereits heute ordnungsgemäß erfüllen. Für diese Betriebe könnten die Neuregelungen mit zusätzlichem Investitions-, Umstellungs- und Dokumentationsaufwand verbunden sein.
Hinweis:
Ein erster Referentenentwurf enthält bereits Details zur praktischen Umsetzung. Diese werden nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutiert.
In unserem kostenfreien Webinar „Ab 2028: Registrierkassenpflicht und digitaler Beleg – was Unternehmen bereits heute wissen sollten“ am 7. Oktober 2026 informieren wir Sie über den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen. Die Anmeldung ist schon jetzt über diesen Link möglich: Ab 2028: Registrierkassenpflicht und digitaler Beleg
Ein erster Referentenentwurf enthält bereits Details zur praktischen Umsetzung. Diese werden nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutiert.
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Mehr Unternehmen benötigen ein elektronisches Kassensystem
Nach den bislang bekannten Plänen sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 100.000 Euro künftig verpflichtet werden, ein elektronisches Aufzeichnungssystem beziehungsweise eine elektronische Registrierkasse mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einzusetzen. Die bislang zulässige offene Ladenkasse stünde damit für viele Betriebe nicht mehr zur Verfügung. Gerade junge und kleinere Unternehmen sowie Saisonbetriebe würden dadurch mit zusätzlichen Kosten und Verwaltungsaufwand belastet, obwohl von ihnen häufig kein erhöhtes Manipulationsrisiko ausgeht.
Zwar sehen die Pläne des Bundesfinanzministeriums wohl auch Ausnahmen von der Kassenpflicht vor, bislang wurden diese jedoch nicht näher konkretisiert.
Schon heute müssen elektronische Kassensysteme zahlreiche Anforderungen der Kassensicherungsverordnung erfüllen. Mit der geplanten Registrierkassenpflicht würde die Nutzung eines solchen Systems künftig für viele weitere Betriebe verpflichtend.
Bonpflicht: Papierbeleg soll schrittweise ersetzt werden
Die bisherige papiergebundene Belegausgabe soll nach den Plänen der Bundesregierung schrittweise durch eine elektronische Belegbereitstellung ersetzt werden. Unternehmen müssten ihren Kunden dann einen digitalen Beleg in einem standardisierten Datenformat zur Verfügung stellen. Positiv ist, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung technologieoffen bleiben will. Denkbar sind beispielsweise ein QR-Code am Kassendisplay, die Übermittlung per E-Mail oder die Bereitstellung in einem Kundenkonto.
Eine Verpflichtung zur Annahme eines digitalen Belegs ist nicht vorgesehen.
Wichtig: Der zivilrechtliche Anspruch auf einen Papierbeleg bleibt weiterhin erhalten.
Wichtig: Der zivilrechtliche Anspruch auf einen Papierbeleg bleibt weiterhin erhalten.
Einführungstermin: voraussichtlich ab 2028
Der Koalitionsvertrag sah ursprünglich eine Einführung zum Jahresbeginn 2027 vor. Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität wurde nun jedoch auf eine Einführung ab 2028 verwiesen.
Ob darüber hinaus vereinzelte Übergangsfristen vorgesehen werden, bleibt abzuwarten.
Wie geht es weiter?
Nach den Ankündigungen der Bundesregierung sollen noch im Sommer dieses Jahres erste Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht werden. Erst ein konkreter Regierungsentwurf wird Antworten auf die bislang offenen Fragen liefern, insbesondere zur Umsatzgrenze, zu möglichen Ausnahmen sowie zu eventuellen Übergangsfristen.
Die Industrie- und Handelskammern werden sich aktiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen und die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen vertreten.
Für Unternehmen besteht derzeit noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf
Betriebe, die bislang mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, sollten die weitere Entwicklung jedoch aufmerksam verfolgen. Insbesondere Unternehmen mit regelmäßigen Umsätzen oberhalb der diskutierten Umsatzgrenze sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen elektronischer Kassensysteme vertraut machen.
Die IHK Darmstadt informiert
Wir werden die weiteren Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und über die konkreten Auswirkungen für Unternehmen informieren, sobald belastbare Regelungen vorliegen.
In unserem kostenfreien Webinar am 7. Oktober 2026 informieren wir interessierte Unternehmen über den aktuellen Stand des Verfahrens und erläutern, welche Anforderungen Betriebe bei einer künftigen Umsetzung beachten müssen. Die Anmeldung wird in Kürze möglich sein.
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.