Reformierter Unionszollkodex (UZK)

Neuerungen im europäischen Zollrecht

Die Reform des Unionszollkodex ist am 21. September 2026 in Kraft getreten und soll schrittweise bis zum Jahr 2034 umgesetzt werden. Mit dem Reformvorhaben sollen Zollverfahren modernisiert, der Warenverkehr an den Außengrenzen besser überwacht und die Flut von E-Commerce-Sendungen aus Fernost eingedämmt werden.
Kernstücke der Reform sind die Einführung eines europaweiten EU Customs Data Hub, die Schaffung einer Europäischen Zollbehörde sowie ein stärker harmonisiertes, datenbasiertes Risikomanagement, das Zollabwicklung und Zollkontrollen effizienter und einheitlicher gestalten soll.

Digitale Infoveranstaltungen

Um Unternehmen frühzeitig über die anstehenden Änderungen und deren praktische Auswirkungen zu informieren, bieten die deutschen Wirtschaftsverbände gemeinsam mit der Generalzolldirektion (GZD) eine kostenlose digitale Informationsreihe an.
In drei Online-Veranstaltungen erläutern Referentinnen und Referenten der GZD die wesentlichen Inhalte der UZK-Reform, den aktuellen Stand des Umsetzungsprozesses sowie die Auswirkungen auf Unternehmen und Wirtschaftsbeteiligte.
Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen an die Referenten der GZD zu richten und sich über die praktischen Konsequenzen der Reform auszutauschen.
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte aller drei Veranstaltungen sind identisch. Bitte melden Sie sich daher nur für einen der angebotenen Termine an. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

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