Hessischer Landespreis: Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen
Der Hessische Landespreis zeichnet vorbildliche Beispiele für die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen in Hessen aus. Die Auszeichnung soll erfolgreiche Inklusionsprojekte in der Ausbildung und Beschäftigung bekannt machen und andere Unternehmen zur Nachahmung anregen.
6. März 2025
Bewerben können sich privatwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Hessen, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und Teilhabe in ihrer Unternehmensphilosophie verankert haben. Ausgeschlossen sind Inklusionsunternehmen, Werkstätten für behinderte Menschen, religiöse Gemeinschaften, politische Parteien, Gewerkschaften und öffentliche Dienststellen. Insgesamt werden drei Unternehmen ausgezeichnet, wobei eine erneute Bewerbung frühestens nach drei Jahren möglich ist.
Die Bewerbung sollte anschauliche und detaillierte Beispiele für die Inklusion im Arbeitsalltag enthalten. Wichtige Aspekte sind beispielsweise die Zusammenarbeit zur Anpassung von Arbeitsplätzen, Erfahrungen mit Rehabilitationsträgern und betriebliche Angebote zu Inklusionsthemen.
Die Auszeichnung erfolgt durch die Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales, basierend auf der Entscheidung einer Jury. Preisträger erhalten eine Urkunde und ein Preisgeld von 3.000 Euro. Sie dürfen sich für drei Jahre öffentlich auf den Preis berufen.
Die Frist der Online-Bewerbung für Unternehmen ist der 15. Juni 2025.
Weitere Informationen: Zusätzliche Informationen sowie Bewerbungsunterlagen sind unter folgendem Link erhältlich: https://soziales.hessen.de/preise-und-ehrungen/landespreis-beschaeftigung-und-integration-schwerbehinderter-menschen
Kontakt

Lucy Singer
Bereich:
Aus- und Weiterbildung
Themen: Fachberatung für Inklusion

Nicole Splinter
Bereich:
Aus- und Weiterbildung
Themen: Fachberatung für Inklusion