Hessen setzt Sonn- und Feiertagsfahrverbot weiter aus
Hessen erweitert angesichts der anhaltenden Niedrigwassersituation auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen die Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie der Samstagsfahrverbote nach der Ferienreiseverordnung für Lkw-Transporte bis Ende September 2026.
Damit sind in diesem Zeitraum geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen für
- Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie
- Lastkraftwagen mit Anhängern
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen, wenn es sich um Ersatzverkehre (einschließlich Leerfahrten) handelt, die aufgrund des Niedrigwassers erforderlich sind.
Die Ausnahme gilt in Hessen außerdem für die Samstagsfahrverbote nach der Ferienreiseverordnung.
Bitte achten Sie die Beschilderungen und Informationen der Behörden auf den geplanten Routen für Wirtschaftsverkehr und Gütertransporte.
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Catrin Geier
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Unternehmen und Standort
Themen: Verkehr, Mobilität, Logistik