Bundestag verabschiedet modifiziertes Hinweisgeberschutzgesetz

Nachdem der ursprüngliche Gesetzesentwurf im Februar 2023 scheiterte, hat der Bundestag dem Eignungsvorschlag des Vermittlungsausschusses am 11. Mai zugestimmt und damit die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern verbessert. Der Bundesrat segnete den Kompromiss einen Tag später ab. Einen Monat nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird die geänderte Version Ende Juni in Kraft treten.
Die inhaltlichen Modifikationen sehen vor, dass sich Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen möchten, zuerst an interne Meldestellen wenden sollen, die Unternehmen in ihrer Funktion als Arbeitgeber selbst eingerichtet haben oder von externen Dienstleistern betreiben lassen. Whistleblower sind allerdings nicht dazu verpflichtet, sie können sich ebenso an externe Meldestellen der Landes- oder Bundesbehörden wenden. Dies führt dazu, dass Unternehmen der Privatwirtschaft fürchten müssen, dass sich Hinweisgeber direkt an die Meldestellen des Staates wenden, es besteht also de ­facto eine Konkurrenz um den Hinweisgeber. Ferner sollen Unternehmen auch anonyme Meldungen annehmen, die Pflicht dazu besteht auch hier nicht. Dennoch empfiehlt das Hinweisgeberschutzgesetz dieses Vorgehen, da Unternehmen ansonsten Gefahr laufen, Personen, die anonym bleiben möchten, an externe Meldestellen zu verlieren. Unternehmen, die für die Meldungen nun kein digitales System zwingend einführen müssen, sind jedoch nicht gefeit davor, dass Hinweisgeber eine falsche Identität angeben.
Informationen über Verstöße und Missstände fallen nach der Modifizierung nur noch in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes, wenn die hinweisgebende Person in einer beruflichen Beziehung zu dem Unternehmen steht.
Neu ist auch, dass die Bußgeldobergrenze für Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz nun bei 50 000 Euro liegt.
Die IHK Braunschweig wird in einer digitalen Informationsveranstaltung am 21. August um 16:00 Uhr ausführlich über die genannten Änderungen berichten. Weitere Informationen erhalten Sie demnächst auf der Internetseite der IHK Braunschweig.

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