Das Ursprungszeugnis – Ein Schlüssel für den internationalen Handel

In der globalisierten Wirtschaftswelt spielt das Ursprungszeugnis eine entscheidende Rolle. Es dient als offizieller Nachweis über den handelspolitischen Ursprung einer Ware und ist in vielen Ländern eine Voraussetzung für den Import.
Häufig wird das Ursprungszeugnis von Behörden im Empfängerland verlangt, um Handelsbeschränkungen zu überwachen, Antidumping-Maßnahmen durchzuführen oder Importkontingente zu kontrollieren. Für Unternehmen kann es außerdem zur Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen oder zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Kunden benötigt werden.

Der handelspolitische Ursprung

Grundlage für die Ermittlung des handelspolitischen (nichtpräferenziellen) Ursprungs ist das Zollrecht der Europäischen Union. Eine Ware, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde, hat ihren Ursprung in diesem Land (Art. 60 I Zollkodex der Union). Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehr Länder beteiligt sind, hat ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses durchgeführt wurde oder diese eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt (Art. 60 II Zollkodex der Union). Verbindliche Entscheidungen darüber treffen die Industrie- und Handelskammern im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

Ausstellung

In Deutschland übernimmt die Ausstellung des Ursprungszeugnisses die jeweils zuständige IHK. Das Dokument ist eine öffentliche Urkunde mit Beweiskraft für und gegen Jedermann. Das heißt, die Angaben auf der Vorderseite des Ursprungszeugnisses macht die IHK gegenüber Dritten. Daher sind hier nur bestimmte Angaben zulässig.
In den vergangenen Jahren wurde die Ausstellung des Ursprungszeugnisses größtenteils auf das Verfahren der elektronischen Antragstellung mit Ausdruck im eigenen Betrieb umgestellt. Hieraus resultieren viele Vorteile, vor allem Kosten- und Zeiteinsparungen für Mitgliedsunternehmen. Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung stehen die DIHK und die Zollverwaltungen seit längerer Zeit im Austausch, wie zukünftig eine volldigitale Abwicklung weltweit aussehen könnte. Das volldigitale Ursprungszeugnis ohne jeglichen Ausdruck ist also bereits in Planung und wird das Verfahren zukünftig weiter verschlanken.
Kostenfreies Seminar der IHK Braunschweig

Um Unternehmen bei der Antragstellung des Ursprungszeugnisses zu unterstützen, bietet die IHK Braunschweig das kostenfreie Seminar „Ursprungszeugnis: Hintergrund und Antragstellung“ an. Hier erhalten Teilnehmende wertvolle Informationen zur Ausstellung und rechtlichen Grundlagen sowie praktische Tipps für eine reibungslose Abwicklung. Das nächste Seminar findet am 3. September, zwischen 15 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Weitere Infos erhalten Sie unter: www.ihk.de/braunschweig/ursprungszeugnisse.
5/2025