Ab jetzt gilt die neue Produktsicherheitsverordnung

Seit dem 13. Dezember 2024 wird die Produktsicherheit neu geregelt. Denn die EU-Verordnung (EU)2023/988 (General Product Safety Regulation – GPSR) löst die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit ab. Diese Verordnung wurde aufgrund der zunehmenden Digitalisierung von Produkten und Vertriebswegen aktualisiert, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden.

Neue Informationspflicht für Onlinehändler

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Informationspflichten für Onlinehändler. Bei jedem Produktangebot müssen nun der Name, die Anschrift und eine elektronische Adresse des Herstellers sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen angegeben werden. Eine Korrektur der Verordnung vom 19. Dezember 2023 stellt klar, dass sowohl E-Mail- als auch URL-Adressen zulässig sind, solange sie eine direkte Kommunikation ermöglichen.

An wen richtet sich die Verordnung?

Die Verordnung richtet sich an verschiedene Wirtschaftsakteure, darunter Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler. Jeder Akteur hat spezifische Pflichten, wie die Durchführung interner Risikoanalysen und die Bereitstellung technischer Unterlagen. Wenn jemand ein Produkt unter seinem eigenen Namen in Verkehr bringt oder wesentliche Änderungen daran vornimmt, gilt er als Hersteller und übernimmt die entsprechenden Pflichten.

Das wesentliche Ziel ist der Schutz der Verbraucher

Ein wesentliches Ziel der Verordnung ist es, zu gewährleisten, dass nur sichere Produkte auf den Markt gelangen und Verbraucher geschützt werden. Dies umfasst auch die Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung, indem beispielsweise Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten gestellt werden. Hersteller sind nun verpflichtet, ihre Produkte gegen Cyberangriffe zu schützen und darauf zu achten, dass die Produkte keine Sicherheitslücken aufweisen, die Verbraucher gefährden könnten.
Zusätzlich müssen Wirtschaftsakteure sicherstellen, dass ihre Produkte den neuesten technischen Standards entsprechen und regelmäßig überprüft werden. Dies schließt auch die Verpflichtung ein, bei festgestellten Sicherheitsmängeln sofortige Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa Rückrufe oder Warnungen.
Die GPSR stellt somit einen wichtigen Schritt dar, um die Produktsicherheit in der EU zu verbessern und den Herausforderungen der modernen, digitalisierten Welt gerecht zu werden.
Einen detaillierten Überblick finden Sie auf unserer Homepage unter: www.ihk.de/braunschweig/produktsicherheitsverordnung.ber