Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeitstransformation – jetzt sind Sie dran!
Im vergangenen Jahr haben wir die ersten Etappen der Reise zu einem nachhaltigeren Unternehmen skizziert:
  • Nachhaltigkeit – wieso, weshalb, warum?
  • Wie, wo und wann mit Nachhaltigkeit beginnen?
  • Wesentlichkeitsanalyse – Damit das Alles nicht zu viel wird (Teil 1 & Teil 2)
  • Nachhaltigkeitsstrategie – Die Reiseplanung (Teil 1 & Teil 2)
  • Gesetzliche Anforderungen der Nachhaltigkeit – eine Begriffsbestimmung
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Es ist deutlich geworden, dass die Nachhaltigkeitstransformation – ähnlich wie die Digitalisierung – kein temporärer Trend ist und auch nicht kurzfristig umgesetzt werden kann. Jedes Unternehmen startet mit einer ganz bestimmten Ausgangslage und verfolgt unterschiedliche Ziele, sodass die Art der Transformation ein sehr individueller Prozess ist. Daher ist es besonders wichtig, die jeweiligen (rechtlichen) Rahmenbedingungen zu kennen und die eigene Motivation für den Weg der Nachhaltigkeit zu bestimmen.
Ebenso Wichtig ist, dass diese Veränderung nicht in einem großen Hauruck geschehen muss! Kleine Schritte unter Einbeziehung aller Führungskräfte, Schlüsselpersonen und der Mitarbeitenden sorgen für mehr Stabilität und beständige Erfolge.

ESRS – eine Übersicht

Zum Abschluss dieser Etappe möchten wir Ihnen den aktuellen Stand der nun final zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) vorstellen (Delegierte Verordnung-EU-2023/2772-DE-EUR-Lex (europa.eu)). Unabhängig von einer etwaigen Berichtspflicht ist der Standard eine wichtige Informationsquelle und bietet Struktur, sodass er allen Unternehmen bei der Festlegung relevanter Themen im Bereich Nachhaltigkeit als Orientierung dienen kann.
Die ESRS sind die Konkretisierung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und bestehen aus drei Sets:
  • Set 1: umfasst insgesamt zwölf Berichtsstandards; zehn Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance sowie zwei Standards mit übergreifenden Anforderungen • am 22. Dezember 2023 als delegierte Verordnung der Europäischen Kommission verabschiedet, gültig ab 1. Januar 2024
  • Set 2: vereinfachte Berichtsstandards für börsengelistete kleine und mittlere Unternehmen, gegebenenfalls Erweiterungen für Set 1 • Veröffentlichung delegierter Rechtsakt bis 30. Juni 2024
  • Set 3 ff.: branchenbezogene Berichtsstandards und Berichtsstandards für Unternehmen aus Drittländern • Veröffentlichung delegierter Rechtsakt bis 30. Juni 2026 vorgesehen.
Dabei werden in jedem Berichtsstandard die notwendigen qualitativen und quantitativen Angaben zu dem behandelten Nachhaltigkeitsthema festgelegt. Zum Beispiel konkretisiert der Standard „ESRS E1 Klimawandel“ die zu berichtenden Angaben zum Thema Klimawandel – wie unter anderem die CO2-Bilanz des Unternehmens.

Tipps zur Umsetzung

Die „Allgemeinen Anforderungen“ (ESRS 1) sind ein rein informierender Standard und beschreiben beispielsweise welche Verpflichtungen und Rahmenbedingungen ein Unternehmen betreffen. Außerdem erklären sie, was unter doppelter Wesentlichkeit zu verstehen ist.
Nachhaltigkeit dreht sich ums Dranbleiben, nicht um Perfektion.

(Unbekannt)

Die „Allgemeinen Angaben“ (ESRS 2) skizzieren Daten, die von allen berichtspflichtigen Unternehmen erbracht werden müssen.
Alle weiteren themenspezifischen Standards aus den Bereichen Umwelt (ESRS E1 bis E5), Soziales (ESRS S1 bis S4) und Unternehmensführung (ESRS G1) sind abhängig von den Ergebnissen einer individuellen Wesentlichkeitsanalyse auszuwählen. Es müssen somit nicht alle Themen aus den themenspezifischen Standards berücksichtigt werden, sondern nur die für das einzelne Unternehmen relevanten Bereiche. Hierbei ist besonders wichtig, diesen Auswahlprozess zu dokumentieren, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen, denn bei berichtspflichtigen Unternehmen wird die Wesentlichkeitsanalyse Teil der Überprüfung werden.
Damit schließt sich der Kreis unserer Reihe und es geht an die Umsetzung: Sie sind dran!
Initiiert von:
Dr. Julia Norden, AGIMUS GmbH Umweltgutachterorganisation & Beratungsgesellschaft;
Sabine Sternberg, Jenko Sternberg Design GmbH;
Anna-Careen Urban, pionira GmbH
1/2024