Ladenöffnungsgesetz

Gesetzgeberische Handlungsspielräume nutzen!

IHK Schleswig-Holstein stellt Gutachten zum Ladenöffnungsgesetz vor
Die IHK Schleswig-Holstein unterstützt die Ankündigung der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung, mit Kirchen, Gewerkschaften, Kammern und Verbänden über eine Flexibilisierung der Sonntagsöffnungen zu sprechen. Um konstruktiv und fachorientiert in diesen Austausch einzutreten, hat die IHK Schleswig-Holstein zusammen mit sieben weiteren IHK-Landesarbeitsgemeinschaften ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das der Düsseldorfer Staatsrechtslehrer Professor Dr. Johannes Dietlein erstellt hat.
Der Hintergrund ist, dass in mehreren Landesgesetzen zu Ladenöffnungszeiten ein verkaufsoffener Sonntag mit einem konkreten Anlass verbunden sein muss, so auch im schleswig-holsteinischen Ladenöffnungszeitengesetz (LÖffZG). Allerdings hat die Lage in anderen Bundesländern in den vergangenen Monaten gezeigt, dass der Wunsch des Gesetzgebers, Sonntagsöffnungen in diesem bewusst begrenzten Umfang zu ermöglichen, kaum noch umgesetzt werden kann.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten mit den derzeitigen Regelungen keineswegs ausgeschöpft werden. Die Studie Dietleins, der an der Heinrich-Heine-Universität den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre innehat, stellt insbesondere fest, dass der gegenwärtig geforderte Anlassbezug keine zwingende Vorgabe für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen darstellt.
Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist durch das Grundgesetz als "Regelfall" geschützt. Davon kann es eine Ausnahme geben – dies aber nur dann, wenn ein entsprechender Anlass vorliegt und maximal viermal im Jahr, so sieht es die aktuelle Gesetzeslage in Schleswig-Holstein vor. Unklarheit besteht allerdings, welche Anforderungen an den Anlassbezug zu stellen sind. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Studie, die grundgesetzlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Ladenöffnungen, insbesondere auch mit Blick auf künftige Neuregelungen der Ladenöffnungsgesetze, näher zu beleuchten.
Die nunmehr vorgelegte Studie legt dar, dass der derzeit geforderte Anlassbezug in Form eines Festes oder Marktes nur eine Möglichkeit der Gemeinwohlrechtfertigung von Ladenöffnungen darstellt und die Berücksichtigung weiterer Gemeinwohlbelange keinesfalls ausschließt. Vor diesem Hintergrund sieht Dietlein beispielsweise das Ziel einer Stärkung der Innenstädte und des dortigen Einzelhandels – gerade auch mit Blick auf den verschärften Wettbewerb stationärer Verkaufsstellen mit dem Onlinehandel – als einen legitimen Gemeinwohlgrund für Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen. Vorstellbar sei ebenfalls eine "Eigenrepräsentation der Kommunen als attraktiver und lebenswerter Standort”, insbesondere unter touristischen und demografischen Aspekten.
"Für unsere Händler, für den Tourismus sowie vor allem für unsere Städte, die nicht unter die Bäderverordnung fallen, sind verkaufsoffene Sonntage sehr wichtig", betont Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein. "Der stationäre Handel - gerade in den Innenstädten – braucht weiterhin die Chance, an verkaufsoffenen Sonntagen ein besonderes Aushängeschild des Wirtschaftsstandortes zu sein. Wir appellieren an den Gesetzgeber, den vorhandenen Gestaltungsspielraum auch zu nutzen.”
Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein ergänzt, "In unseren Kommunen haben wir bisher einen konstruktiven Dialog zwischen Wirtschaft, Verwaltung, Kirchen und Gewerkschaften erlebt. Das ist eine hervorragende Basis, um vor Ort, aber gerade auch auf Länderebene in Gespräche einzusteigen". Letztlich müsse es darum gehen. dass man in den Kommunen zukünftig wieder viel einfacher zu einer Genehmigung kommen müsse. "Dieses Gutachten stellt eine belastbare Basis dar, um im Sinne unseres Standortes konstruktiv über eine Anpassung unseres Ladenöffnungszeitengesetz zu diskutieren", so Ipsen weiter. "Wenn die Unternehmen rechtssicher sonntags öffnen können, profitieren nicht nur der Handel und die Innenstädte, sondern auch die Bürger."
Die wesentlichen Ergebnisse des Rechtsgutachtens (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 104 KB) zu den gesetzgeberischen Spielräumen bei der Regelung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen ist auf dieser Seite zu finden.
Veröffentlicht am 14. Juli 2017