Arbeitsrecht
Variable Vergütung bei Langzeiterkrankung
"Ohne Arbeit kein Lohn"?
- Eine variable, vom Erfolg abhängige Vergütung, die nicht für unmittelbar, sondern nur für mittelbar auf die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters zurückführbare Teamziele gezahlt wird, die zudem an den Vertriebserfolg Dritter, von dem gesamten Team des Mitarbeiters betreuter Vertriebspartner anknüpfen, kann anteilig für die über den Entgeltfortzahlungszeitraum hinausgehende Zeit gekürzt werden, wenn der Mitarbeiter für einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausfällt.
- Soweit keine abweichende vertragliche oder kollektiv-rechtliche Regelung eine Ausnahme begründet, gilt in diesen Fällen der allgemeine Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn“ (Quelle: LAG Düsseldorf Urteil vom 21. Mai 2024 – 3 SLa 14/24, das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Revision ist anhängig.)
Veröffentlicht am 27. Januar 2025.