Arbeitsrecht

Beleidigung in WhatsApp-Gruppe: Kündigung

Ehrverletzende Äußerungen über den Arbeitgeber oder Kollegen in einem privaten WhatsApp Chat können geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn die Voraussetzungen für eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung des Äußernden nicht vorliegen (Quelle: LAG Niedersachsen, Urteil vom 30. September 2024 – 15 Sa 787/23 BeckRS 2024, 34668).
Veröffentlicht am 27. Januar 2025.