Arbeitsrecht
Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Ab dem 1. Januar 2025 gilt das Feststellungsverfahren im Bereich der Berufsbildung. Dann können Personen, die über 25 Jahre alt sind und über keinen formalen Berufsabschluss verfügen, einen Antrag bei der IHK stellen.
Haben sie mindestens das 1,5fache in dem Referenzberuf gearbeitet, kann ein gleichwertiger Abschluss erzielt werden. Für diese Personengruppen sollen Anschlüsse an das System der beruflichen Bildung ermöglicht werden (höherqualifizierende Berufsbildung, Ausbildereignung). Damit soll dem Fachkräfteengpass entgegengewirkt werden.
Veröffentlicht am 16. Dezember 2024.