Arbeitsrecht

Neue Mindestlohn und Minijob-Grenze

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von bislang 12,41 Euro brutto auf 12,82 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte, sogenannte Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber, wird zum Jahresbeginn ebenfalls angehoben. Sie soll künftig 556 Euro brutto betragen (bislang 538 Euro brutto). Die Jahresverdienstgrenze liegt damit bei 6.672 Euro.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bedeutet dies unter Umstände eine Anpassung der Arbeitsverträge.
Veröffentlicht am 16. Dezember 2024.