Stellungnahme

Unternehmens­sanktionsgesetz

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
Der Gesetzgeber beabsichtigt Wirtschaftskriminalität besser zu bekämpfen, indem die von Fehlverhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitierenden Unternehmen wirksam zur Verantwortung gezogen werden. Gleichzeitig beabsichtigt er Compliance-Maßnahmen und interne Untersuchungen in den Unternehmen zu fördern.
Die IHK Schleswig-Holstein hat zum Entwurf dieses Gesetzes eine Stellungnahme abgegeben. Die Kernpunkte sind:
  1. Die Ziele des Gesetzgebers sind aus Sicht der Wirtschaft nicht nachvollziehbar. Laut BKA Bundeslagebild ist Wirtschaftskriminalität seit Jahren rückläufig und auch in Bezug auf “finanzstarke multinationale Konzerne” sind keine Sanktionierungslücken erkennbar, insbesondere können schon heute empfindliche Sanktionen verhängt werden.
     
  2. Das Gesetz geht an den wirtschaftlichen Verhältnissen in Schleswig-Holstein vorbei. Von den rund 133.000 registerlich geführten Unternehmen im Land verfügen rund 90 Prozent über neun oder weniger Mitarbeiter. Konzerne in der Größenordnung von Siemens oder VW gibt es in Schleswig-Holstein nicht, dennoch sind diese Unternehmen von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen.
     
  3. Das Gesetz kriminalisiert Unternehmen und lässt eine negative Haltung gegenüber der Wirtschaft erkennen, die nicht der Wahrnehmung von Wirtschaft in Schleswig-Holstein entspricht. Wir teilen auch nicht die pauschale Auffassung, dass Unternehmen über Strukturen verfügten, die Kriminalität fördern.
     
  4. Sanktionen in der beabsichtigten Höhe sind geeignet, Unternehmen in eine existentielle Notlage zu bringen. Bestraft wird dadurch aber nicht das Unternehmen selbst, sondern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anteilseigner, Geschäftspartner sowie Kundinnen und Kunden, die mit der eigentlichen Straftat nichts zu tun haben.
     
  5. Durch das Gesetz steigt der Druck auf KMU, sich in einem Maße mit Compliance Maßnahmen zu beschäftigen, die der Größe der Unternehmen und ihrer Branche nicht gerecht werden und sie überfordern.
     
  6. Der durch das Gesetz geschaffene Druck, interne Untersuchungen durchzuführen, verstärkt den Konflikt betroffener Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sich entweder der Strafverfolgung auszusetzen oder den Arbeitsplatz zu verlieren.
 
Der Gesetzesentwurf begegnet somit erheblichen Bedenken aus der gewerblichen Wirtschaft. Er ist nicht nachvollziehbar geeignet, Wirtschaftskriminalität wirksamer zu bekämpfen, stellt aber eine erhebliche Belastung der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein dar.
Veröffentlicht am 24. September 2020