Arbeitsrecht

Elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung in Papierform der Vergangenheit angehören. Sie wird durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Damit soll unter anderem der bürokratische Aufwand für Arbeitgeber reduziert werden. Bei der Umstellung haben Arbeitgeber jedoch einiges zu beachten.
Die DIHK-Bildungs-gmbH hat dazu einen kurzen Erklärfilm erstellt und bietet darüber hinaus Webinare (kostenpflichtig) zur eAU an.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) informiert über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ebenso die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Was ändert sich bei der eAU für Arbeitgeber/Ausbildungsbetriebe?

Für Arbeitgeber ändert sich, dass sie von gesetzlich Versicherten keine AU mehr verlangen können. Wenn der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermittelt hat, muss der Arbeitgeber sie bei der zuständigen Krankenkasse elektronisch abrufen. Eine Abfrage durch den Arbeitgeber ist frühestens ab dem Folgetag der Arbeitsunfähigkeit sinnvoll. Wenn ein Arbeitnehmer drei Tage lang ohne Krankschreibung von der Arbeit fernbleiben darf, empfehlen die Krankenkassen frühestens ab dem fünften Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber wird nach seiner Anfrage informiert, sobald die AU bereitsteht.

Was ändert sich bei der eAU ab Januar 2023 für gesetzlich Versicherte?

Anders als bisher muss man die Krankschreibung nach einem Arztbesuch seinem Arbeitgeber nicht mehr selbst vorlegen, stattdessen erfragt der Arbeitgeber die AU elektronisch bei der Krankenkasse ab.
Der kranke Arbeitnehmer erhält vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ausschließlich für seine Unterlagen. Es empfiehlt sich, die Bescheinigung für eventuelle Beweiszwecke gut aufzubewahren und nicht voreilig wegwerfen. Privat Versicherte erhalten die Krankmeldung 2023 weiterhin in Papierform und müssen sie bei ihrem Arbeitgeber abgeben.

Live-Online-Training "Sicherer Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Die häufigsten rechtlichen Fragen aus betrieblicher Sicht"

Die Pilotphase läuft bereits und voraussichtlich ab dem 1. Januar 2023 gilt für alle: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss umgesetzt werden. Welche Herausforderungen stehen bevor? Welche Rechte und Pflichten bestehen? Wer ist ansprechbar? Diese und viele weitere Fragen werden im Kurzwebinar beantwortet. Und auch Sie können Ihre persönliche Fragen mitbringen.
Wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben, melden Sie sich gerne per E-Mail bei Johanna Klaumann der DIHK Bildungs GmbH. Hier finden Sie alle Termine und weitere Infos.
Aktualisiert am 15. Februar 2023