Wettbewerbsrecht

Achtung - Vertragsfalle "International Fairs Directory"

Nach den betrügerischen Schreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale" erreicht derzeit viele Unternehmen nun erneut wieder Schreiben der alte bekannten "International Fairs Directory" mit ähnlichem Inhalt.
Das Anschreiben richtet sich an die Aussteller einer Messe und fordert dazu auf, die Firmendaten mittels des beiliegenden Formulars zu aktualisieren und mit dem ebenfalls beiliegenden Freiumschlag zurück zu senden. Dabei wird suggeriert die Aktualisierung der Daten sei unbedingt notwendig, um den Kontakt zu interessierten Messebesuchern gewährleisten zu können.
Auch hier verbirgt sich eine Auftragserteilung im Kleingedruckten. Wird das Formular unterschrieben und zurückgesendet kommt ein 3 Jahres Vertrag über die Schaltung einer Online-Werbeanzeige zu einem Preis von 1.212,00 Euro pro Jahr zustande. Weiterhin erklärt sich das Unternehmen mit der Nutzung der Inhalte, Fotos und Logos der jeweiligen Firmenwebsite sowie mit der Geltung costa-ricanischen Rechts einverstanden.
Der Absender steht nicht in Verbindung mit den Veranstaltern der aufgeführten Messen und handelt auch nicht in deren Auftrag. Auf ein solches Schreiben muss daher nicht reagiert werden. Wurde der Aufforderung jedoch irrtümlich nachgekommen, sollte diese Erklärung sofort wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.