IHK Schleswig-Holstein

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IHK Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Website “www.ihk.de/schleswig-holstein” Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Als IHK Schleswig-Holstein nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Schleswig-Holstein zum Einsatz kommt.
Dieses umfasst
  • die zentrale Anpassung der Designelemente und des Content-Management-Systems im Backend gemäß WCAG 2.1 und BITV 2.2
  • Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
  • Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
  • Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit 
  • Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
  • Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
Der Großteil der zentral verwalteten CMS-Elemente wurde inzwischen aktualisiert. Parallel dazu fanden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt, sodass wir als IHK Schleswig-Holstein derzeit die redaktionellen Maßnahmen umsetzen. Aufgrund des Umfangs - insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit von PDFs, aber auch bei einzelnen Modulen - ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Wir verzeichnen allerdings bereits eine deutliche Verbesserung der Zugänglichkeit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • Der Webauftritt der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die Maßnahmen werden im Verbund mit den anderen Mitgliedern sowie den Dienstleistern des Vereins beschlossen, entwickelt und umgesetzt. Dadurch verlängern sich mitunter die Zeiträume, bis alle Neuerungen implementiert sind.
  • Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen jedoch den Anforderungen der Barrierefreiheit, und in den meisten Fällen können sie durch uns auch nicht nachbearbeitet werden. Da es uns wichtig ist, aktuelle Informationen auch so zeitnah wie möglich weiterzugeben, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken beziehungsweise diese direkt zur Verfügung zu stellen. Sukzessive werden von uns alle bestehenden Dokumente überprüft und, sofern nötig, barrierefrei zur Verfügung gestellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6. August 2020 erstellt und zuletzt am 12. Juni 2025 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie der IHK Schleswig-Holstein Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Maraike Schmidt
Referentin Medien und Kommunikation
Telefon: 0451 6006-165
E-Mail: maraike.schmidt@luebeck.ihk.de

Beschwerdeverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik, eingerichtet bei dem oder der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein, einen Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens nach dem Schleswig-Holsteinischen Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) stellen.
Die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik nach § 12e LBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Schleswig-Holsteins, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik unter Telefon 0431 988-1620 oder per E-Mail: bbit(at)landtag.ltsh.de