Schadenersatz bei Rauchen im Firmenfahrzeug
Der Arbeitnehmer ist nach § 241 Abs.2 BGB zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers verpflichtet. Er muss bei der Überlassung eines Fahrzeugs, den Arbeitgeber über Unfälle und auftretende Mängel unverzüglich informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten kann.