Arbeitsrecht

Ironische Stellenanzeige nicht diskriminierend

Bei der Auslegung der Stellenanzeige ist der Satz des „jungen Teams mit Benzin im Blut“ als überspitzter, ironischer und nicht ernsthaft gemeinter Werbeslogan zu verstehen und stellt keine Altersdiskriminierung dar.
Der Beklagte betreibt eine Tankstelle und schaltete am 6. Mai 2022 eine Stellenanzeige mit unter Anderem folgendem Inhalt: “Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung.“ Daraufhin bewarb sich der 50jähriger Kläger. Die Beklagte sagte dem Kläger ohne Angabe von Gründen ab und stellte einen 48 Jahre alten Bewerber ein.
Der Kläger verlangte von dem Beklagten eine Entschädigung wegen Altendiskrimnierung, nach § 15 Absatz 2 AGG in Höhe von 1,5 Monatsgehältern. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die Formulierung “junges dynamisches Team“ in der Stellenanzeige indiziere eine Altersdiskriminierung. “Jung“ beziehe sich hierbei auf das Alter der zu suchenden Teammitglieder. Da der Beklagte trotz entsprechender Aufforderung seiner Auskunftsverpflichtung nach Artikel 15 DSGVO nicht nachgekommen sei, stehe ihm ein entsprechender Schadensersatz zu.
Dies verneinte das Arbeitsgericht. Die Berufung des Klägers hatte ebenfalls keinen Erfolg. Ein durchschnittlicher Bewerber musste die vorliegende Stellenausschreibung nicht so verstehen, dass der Beklagte einen Menschen mit niedrigem Lebensalter zur Stellenbesetzung suchte. Entgegen der klägerischen Auffassung stellt die Formulierung “Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung“ keine Diskriminierung wegen Alters dar, denn es handelt sich dabei nicht um die Darstellung von Anforderungen an einen potentiellen Bewerber beziehungsweise eine potentielle Bewerberin, sondern – wie es bereits das Arbeitsgericht gesehen hat – um eine überspitzte, ironische, nicht ernsthaft gemeinte, in der Form eines Werbeslogans gehaltene Beschreibung der zu besetzenden Stelle in ihrem Arbeitsumfeld. Eine allgemein gültige Definition von “jung“ besteht nicht. Welches Alter bzw. welche Altersgruppe damit bezeichnet wird, definiert sich auch aus der Sicht des jeweiligen Betrachters. Die Definition von jung dürfte sich zudem nach der Altersstruktur der Bevölkerung richten. In Zeiten des demografischen Wandels, wenn mehr Menschen ein hohes Alter erreichen, verändert sich die Sichtweise des Begriffes “jung“. Da bei Befragungen die Grenze in Deutschland, ab wann man als “alt“ angesehen werde, bei 60 oder sogar erst ab 70 Jahren liege, könne hierin keine Altersdiskriminierung erblickt werden. Mangels Nennung einer konkreten Altersgruppe bleibt offen, welches Alter bzw. welche Altersgruppe mit “jung“ bezeichnet wird und welche Altersgruppe beziehungsweise welches Alter damit ausgeschlossen werden soll (LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 17. Oktober 2023 – 2 Sa 61/23).
Veröffentlicht am 25. März 2024