Verkehr und Mobilität
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot verlängert
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis zum 31. Oktober 2026 verlängert. Die Regelung gilt weiterhin für Beförderungen und Leerfahrten, die direkt oder indirekt mit den Folgen des Niedrigwassers auf den deutschen Binnenwasserstraßen zusammenhängen.
Für die kommenden Tage werden am Rhein weiter sinkende Wasserstände erwartet. Dadurch können Binnenschiffe nur einen Teil ihrer üblichen Ladung aufnehmen. Ohne die Ausnahmeregelung drohen weiterhin Produktionsstopps und unterbrochene Lieferketten.
Seit 1956 besteht in Deutschland das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw. Die Regelung ist in der Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt und soll die Sonn- und Feiertagsruhe schützen. Grundsätzlich gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie für alle Lkw mit Anhänger. Bestimmte Transporte, beispielsweise von bestimmten verderblichen Lebensmitteln, sind dauerhaft ausgenommen. In besonderen Versorgungslagen können die Länder zeitweise zusätzliche Ausnahmen zulassen. Nordrhein-Westfalen hatte die Ausnahmegenehmigung in diesem Sommer bereits bis Ende September verlängert.
Binnenschifffahrt vor neuen Herausforderungen
Die Binnenschifffahrt steht in diesem Sommer vor besonderen Herausforderungen. Rekord-Niedrigwasserstände erschweren einen zuverlässigen und wettbewerbsfähigen Gütertransport auf den deutschen Wasserstraßen.
