International
EU setzt Importzölle für Dünger aus
Am 22. Mai 2026 hat der Rat beschlossen, die Zölle auf wichtige stickstoffhaltige Düngemittel, die in der landwirtschaftlichen Produktion in der EU verwendet werden, einschließlich Düngemittelrohstoffen wie Harnstoff und Ammoniak, für ein Jahr auszusetzen.
In der Praxis gilt die Aussetzung nur für Waren, die nicht bereits zollfrei aus Ländern in die EU eingeführt werden, die Präferenzzugang im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel (MFN) genießen.
Um jedoch die Interessen der EU-Hersteller zu wahren, ist die Maßnahme auf ein Kontingent begrenzt, das dem Volumen der MFN-Einfuhren im Jahr 2024 zuzüglich 20 % der im selben Jahr aus Russland und Belarus eingeführten Mengen entspricht. Die Aussetzung gilt nicht für Produkte, die aus Russland und Belarus importiert werden.
Die Maßnahme tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gilt für ein Jahr.
Düngemittel sind für europäische Landwirte unerlässlich, da sie einen sicheren und regelmäßigen Handel zu wettbewerbsfähigen Preisen benötigen, um die landwirtschaftliche Produktion und die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Die Preise dieser Produkte sind seit 2021 erheblich gestiegen, was wiederum die Lebensmittelpreise erhöht und die landwirtschaftliche Produktion unter Druck gesetzt hat.
