Industriestrompreis
BMWE stellt Förderrichtlinie zum Industriestrompreis vor
Für die Jahre 2026 bis 2028 wird in Deutschland ein Industriestrompreis eingeführt. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde jetzt veröffentlicht. Das Antragsverfahren beginnt Anfang 2027 rückwirkend für das Jahr 2026.
Förderrichtlinie
Die Bundesregierung hat die Einführung eines Industriestrompreises für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 beschlossen. Die zugrunde liegende Richtlinie wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind Produktionsstätten strom- und handelsintensiver Unternehmen aus den in den EU-Beihilfeleitlinien definierten Sektoren gemäß Anhang I, Teilliste 1 der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL-Liste; S. 84 ff.). Die Entlastung beträgt bis zu 50 % des maßgeblichen Großhandelsstrompreises (Referenz: 1-Jahres-Future) bei einer Preisuntergrenze von 5 ct/kWh. Dabei können maximal 50 % des Stromverbrauchs der jeweiligen Produktionsstätte angerechnet werden. Berücksichtigt werden können Fremdbezug, Eigenerzeugung sowie bestimmte indirekte Stromverbräuche. Als Gegenleistung müssen 50 % der Förderung innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungs-maßnahmen investiert werden.
Laufzeit
Die Laufzeit des Industriestrompreises ist auf drei Abrechnungsjahre (2026–2028) begrenzt. Die Antragstellung erfolgt rückwirkend und startet Anfang 2027 für das Abrechnungsjahr 2026. Die zuständige Vollzugsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das weitere sowie aktualisierte Informationen zum Antragsverfahren auf folgender Internetseite bereitstellt: BAFA - Industriestrompreis
Die Förderrichtlinie ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Neueste Entwicklungen im europäischen Beihilferecht infolge des Irankriegs sind in den Förderbestimmungen bislang nicht berücksichtigt und werden derzeit noch seitens der Bundesregierung geprüft.
Diese Billigkeitsrichtlinie ist gültig für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. (Quellle: DIHK)
Webinar zum Industriestrompreis
IHK NRW und NRW.Energy4Climate bieten ein Webinar mit einem kompakten Überblick über die wesentlichen Informationen zum Industriestrompreis und zur Förderrichtlinie an.
Folgende Themenschwerpunkte sind geplant:
- Wer ist überhaupt entlastungsberechtigt?
- Wie sieht der Zeitplan aus?
- Wie hoch fallen die Entlastungen aus?
- Welche Optionen bestehen hinsichtlich der Investitionsverpflichtungen?
- Wie sollten sich die Unternehmen bereits jetzt vorbereiten?
