IHK Ostwestfalen
Ausweis-PIN wieder direkt per App beantragbar
Seit Anfang Oktober kann bei einer vergessenen oder verlorenen Ausweis-PIN wieder direkt in der AusweisApp ein Rücksetzbrief beantragt werden. Alternativ bleibt es möglich, sich im Bürgeramt eine neue PIN geben zu lassen.
Ursprünglich hatte der Gesetzgeber angekündigt, die Beantragung kostenpflichtig zu machen. Hintergrund sind die Kosten von mehr als 14 Euro, die dem Staat bei jeder PIN-Rücksetzung entstehen. Entgegen dieser Ankündigung bleibt die Beantragung über die AusweisApp kostenfrei.
Wozu dient die AusweisApp?
Sie ermöglicht die Nutzung der Online-Ausweisfunktion, mit der sich Nutzerinnen und Nutzer bei teilnehmenden Online-Diensten digital ausweisen können. Wer solche Verwaltungsangebote online nutzt, spart Wege und Zeit. Beispiele sind die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses, die Abfrage des Punktestands beim Kraftfahrt-Bundesamt, die An-, Um- oder Abmeldung eines Fahrzeugs bei teilnehmenden Zulassungsstellen sowie BAföG- und Kindergeldanträge.
Diese Angebote zeigen nur einen kleinen Ausschnitt aus den mehr als 6.000 Verwaltungsleistungen, die Bund, Länder und Kommunen für die Digitalisierung erfasst haben. Noch sind allerdings nicht alle Leistungen vollständig online verfügbar.
Wer die AusweisApp noch nicht installiert hat, kann sie unter www.ausweisapp.bund.de für alle gängigen Betriebssysteme herunterladen.
