Nachhaltigkeit
EU vereinfacht Chemikalienrecht: Rat und Parlament einigen bei sich bei Chemikalienomnibus
Die Europäische Union treibt ihre Agenda zur Entbürokratisierung weiter voran: Am 17. Juni 2026 erzielten Rat und Europäisches Parlament eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung von Anforderungen für chemische Produkte. Der sogenannte Chemikalienomnibus betrifft Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP), die Kosmetikverordnung sowie die Düngemittelverordnung.
Die Änderungen zielen darauf ab, administrative Belastungen zu reduzieren und die Einhaltungskosten zu senken.
Die Vereinfachungen bei der CLP-Verordnung beinhalten unter anderem:
- Flexiblere Kennzeichnung: Künftig gelten vereinfachte Anforderungen an die Lesbarkeit im B2B-Bereich, während für Verbraucherprodukte strengere Vorhaben (wie Mindestschriftgrößen) bestehen.
- Digitale Labels für kleine Verpackungen: Für kleine Innenverpackungsbehälter (<10 ml) können Informationen verstärkt digital bereitgestellt werden, sofern sie auf der Außenverpackung vorhanden sind.
- Mehr Zeit für Anpassungen: Unternehmen erhalten zusätzliche Monate, um Etiketten zu aktualisieren, wenn sich die Gefährlichkeitsbewertung eines Stoffes ändert. Nach 15 Monaten muss das Etikett in Zukunft spätestens aktualisiert werden.
Ein Hauptelement in der überarbeiteten Kosmetikverordnung sind differenziertere Übergangsregelungen, insbesondere beim Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen (CMR-Stoffen). Die Fristen zur Substitution richten sich künftig stärker nach dem Risiko des jeweiligen Stoffes, wobei Rat und Parlament sich darauf einigten, CMR-Stoffe schneller aus dem Verkehr zu ziehen, als es die Kommission vorgeschlagen hatte.
Zugleich soll die EU-Kommission Leitlinien entwickeln, um Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Alternativen zu unterstützen.
Für die Düngemittelbranche steht vor allem die Modernisierung der Zulassung im Vordergrund: Die Vereinbarung der beiden Gesetzgeber beauftragt die Kommission mit der Modernisierung der Anforderungen für die Registrierung von Düngemittelbestandteilen.
Während die Kommission vorgeschlagen hatte, die erweiterte REACH-Registrierungspflicht für in Düngemitteln verwendete Stoffe durch das Standard-REACH-Regime zu ersetzen, entschieden sich die Mitgesetzgeber dafür, eine Registrierungspflicht für Stoffe mit einer harmonisierten Einstufung als besonders schädlich beizubehalten.
Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Europäischen Parlament formal gebilligt werden. Die Mitgesetzgeber arbeiten darauf hin, diesen Omnibus-Rechtsakt so bald wie möglich – im Laufe des Jahres 2026 – förmlich zu verabschieden.
Quelle: DIHK
