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Frankreich: Erweiterte Verantwortung für Herstellerverpackung

Frankreich führt ab 1. Januar 2026 eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für industrielle und gewerbliche Verpackungen ein. Damit müssen auch deutsche Unternehmen, die Waren nach Frankreich liefern, ihre Verpackungen zurücknehmen und entsorgen lassen.
Spätestens bis 1. Juli 2026 ist der Beitritt zu einem zugelassenen Rücknahmesystem verpflichtend. Betroffen sind insbesondere Verkaufs-, Sammel- und Transportverpackungen für die gewerbliche Nutzung. Das bedeutet: Wer Waren nach Frankreich liefert, muss auch für Paletten, Folien und Kartonagen die Entsorgungskosten tragen und sich bei einer französischen Rücknahmestelle registrieren.
Verantwortlich ist der Inverkehrbringer der Ware. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Empfänger ein Endverbraucher oder ein Geschäftskunde ist.
Für nicht in Frankreich ansässige Firmen wird zudem ein Bevollmächtigter vor Ort erforderlich sein.