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Indien: Vorteile der Sonderwirtschaftszonen

Rechtsgrundlagen für die Errichtung von und die Tätigkeiten in Sonderwirtschaftszonen (Special Economic Zones, SEZ) sind der "Special Economic Zones Act, 2005" und die Durchführungsbestimmungen "Special Economic Zones Rules, 2006" in der jeweils geltenden Fassung. Demnach gehören sie nicht zum indischen Zoll- und Steuergebiet.
Unternehmen können dort Industrie- und Dienstleistungstätigkeiten ausüben. Waren aus dem Zollausland können ohne Erhebung von Abgaben in die SEZ verbracht werden. Lieferungen aus dem indischen Zollgebiet sind steuerfrei. Darüber hinaus werden Unternehmen umfangreiche Begünstigungen bei den direkten Steuern gewährt.
Die Begünstigungen gelten auch für die als Unterkategorie der SEZ geltenden "Free Trade and Warehousing Zones" des Landes. Ziel ist die Errichtung entsprechender Handels- und Lagerfreizonen in der Nähe von See- und Flughäfen.
Das indische Department of Commerce im Ministerium für Wirtschaft und Industrie veröffentlicht regelmäßig eine Liste der zugelassenen Sonderwirtschaftszonen. Mit Stand März 2026 sind 277 Sonderwirtschaftszonen mit mehr als 7.000 Unternehmen in Betrieb.
Quelle: Germany Trade & Invest