Strompreiskompensation
Strompreiskompensation - Billigkeitsrichtlinie für 2025
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat ihre Billigkeitsrichtlinie für die Beihilfe bei indirekten CO₂-Kosten für das Abrechnungsjahr 2025 veröffentlicht.
Richtlinie mit allen Informationen zu den Förderbedingungen
Diese richtet sich an stromintensive Unternehmen, bei denen das Risiko einer indirekten Carbon Leakage (d. h. Verlagerung von CO₂-Emissionen in Länder mit niedrigeren Umweltvorschriften) als Folge der auf den Strompreis abgewälzten ETS-Zertifikatskosten besteht. Diese Unternehmen sind mit ihren jeweiligen Wirtschaftszweigen im Anhang I der Beihilfe-Leitlinien der EU aufgeführt und wurden auf europäischer Ebene zu Jahresbeginn ergänzt.
Vertiefende Informationen in einer Online-Ganztagesveranstaltung am 10. Juni
Vertiefende Informationen zur Strompreiskompensation (SPK) bietet die DEHSt am 10.06.2026 in einer Ganztagesveranstaltung online an. Interessierte Personen finden unter nachfolgendem Link die Einwahldaten sowie das Programm zur Veranstaltung: DEHSt - Homepage - Informationsveranstaltung Strompreiskompensation am 10.06.2026
Antrag und Leitfaden zur Antragsausfüllung
Die Beantragung erfolgt online über das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt, die Frist endet am 17. August 2026. Die DEHSt bietet auf ihrer Website einen Leitfaden zur Antragsausfüllung inklusive weiterführender Informationen und ein Formular zur Kontaktaufnahme bei Fragen an. Dabei verweist die DEHSt allerdings aufgrund des derzeit hohen Aufkommens auf mögliche Verzögerungen bei der Beantwortung.
