International

Zolldeal zwischen USA und EU

Mit zwei neuen Verordnungen hat die Europäische Union weitere Schritte zur Umsetzung der handelspolitischen Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten vorgenommen. Zum 1. Juli 2026 wurden auf zahlreiche US-Ursprungswaren die EU-Einfuhrzölle vollständig abgeschafft und für weitere US-Ursprungswaren - insbesondere aus der Landwirtschaft- Zollkontingente eröffnet.
Unternehmen, die Ursprungserzeugnisse aus den USA importieren, sollten prüfen, ob ihre Produkte von den neuen Zollbefreiungen oder Zollkontingenten erfasst sind.
Da zwischen der EU und den USA bisher keine speziellen Präferenzursprungsregeln vereinbart wurden, ist die korrekte Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Bedeutung.
Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1422 müssen EU-Anmelder gleichzeitig mit dem Ursprungsnachweis der Waren nachweisen, dass die Waren direkt aus dem angegebenen Ursprungsland befördert wurden und, falls sie über ein Drittland versandt wurden, dass sie nach ihrer Ausfuhr aus dem Ursprungsland nicht verändert wurden. Solche sogenannte Direktbeförderungsnachweise kennt man aus verschiedenen Präferenzabkommen.