Innovation und Technologie

Wettbewerbszentrale veröffentlicht Leitfaden zur KI-Kennzeichnung

Die Nutzung künstlicher Intelligenz im Marketing nimmt rasant zu – von automatisch erzeugten Werbetexten bis hin zu fotorealistischen Bildern. Gleichzeitig wächst der regulatorische Druck: Unternehmen müssen sich zunehmend damit auseinandersetzen, wann KI-Inhalte als solche gekennzeichnet werden müssen und welche rechtlichen Risiken drohen.
Vor diesem Hintergrund hat die Wettbewerbszentrale einen neuen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen einen praxisnahen Überblick über die aktuellen Anforderungen rund um KI-generierte Inhalte geben soll. Im Fokus stehen dabei insbesondere Werbemittel, die täuschend echt wirken und künftig unter die Vorgaben der europäischen KI-Verordnung fallen könnten.

Kennzeichnungspflicht für Deepfakes

Besonders relevant wird das Thema bei sogenannten Deepfakes. Die EU-Regeln sehen vor, dass künstlich erzeugte Inhalte gekennzeichnet werden müssen, wenn sie reale Personen, Gegenstände oder Situationen glaubwürdig imitieren.
Noch ist allerdings vieles ungeklärt – etwa die Frage, ab wann ein KI-Bild tatsächlich als „echt wirkend“ gilt. Genau hier setzt die Orientierungshilfe der Wettbewerbszentrale an.

„AI-Washing“ als Problemfeld

Der Leitfaden beleuchtet außerdem weitere Problemfelder wie irreführende KI-Werbeversprechen („AI-Washing“) oder Transparenzpflichten bei Chatbots. Für Unternehmen dürfte das Dokument deshalb nicht nur juristisch interessant sein, sondern auch strategisch relevant werden – insbesondere mit Blick auf das vollständige Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung im August 2026.
Wer KI bereits im Marketing einsetzt oder entsprechende Anwendungen plant, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Den vollständigen Beitrag und den Leitfaden stellt die Wettbewerbszentrale online zur Verfügung.