Verkehr und Mobilität

ADR-Regelungen 2027

Das internationale Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wird turnusmäßig alle zwei Jahre angepasst. Mit der nächsten Revision tritt das ADR 2027 zum 1. Januar 2027 in Kraft; nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist ist es ab dem 1. Juli 2027 verbindlich anzuwenden.
Die jetzt auf der Internetseite des Schweizer Bundesamtes für Straßen ASTRA veröffentlichten Entwürfe und Erläuterungen ermöglichen Unternehmen bereits heute, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Zentrale Änderungen im Überblick

Die Anpassungen betreffen erneut zahlreiche Detailregelungen entlang der gesamten Transportkette. Ein Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards und der Anpassung an technische Innovationen:
  • Verschärfung bei Freistellungen: Die Ausnahmemöglichkeit für insbesondere explosive Güter der Kategorie 1, diese Stoffe bis zu einer Höchstmenge von 50 kg zu befördern, wird auf eine höchstzulässige Gesamtmenge von 20 kg je Beförderungseinheit reduziert. Dies führt nach einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2030 zu strengeren Transportanforderungen.
  • Neue und angepasste Klassifizierungen: Es werden zusätzliche UN-Nummern eingeführt und bestehende Einträge präzisiert, etwa für bestimmte Chlorphenole. Zudem werden Gefahreneigenschaften (z. B. giftig oder ätzend) bei einzelnen Stoffen neu bewertet.
  • Anpassungen bei Verpackung und Kennzeichnung: Zahlreiche Detailänderungen betreffen Verpackungsvorschriften, Dokumentationspflichten und Kennzeichnungen – etwa neue Vorgaben für Tankcontainer oder Beförderungspapiere oder Kennzeichnungspflichten für Batterien (z. B. Natrium-Ionen-Batterien).
  • Schulung: Auch Fernschulungen und E-Learning sollen in der Fahrzeugführerschulung möglich sein.

Was bedeutet das für die Praxis?

Auch wenn viele Änderungen technisch wirken, haben sie direkte Auswirkungen auf Unternehmen entlang der Lieferkette – vom Versender über Speditionen bis hin zu Empfängern.
Das ADR 2027 bringt keine grundlegende Systemänderung, wohl aber zahlreiche Detailanpassungen wie z.B. bei Freistellungen, Klassifizierungen und Batterieregelungen mit spürbaren Auswirkungen auf die Praxis.
Unternehmen sollten die Übergangszeit aktiv nutzen, um sich auf die neuen Vorgaben rechtzeitig vorzubereiten und mögliche Risiken im Gefahrguttransport zu minimieren.