CO2-Differenzverräge (Klimaschutzverträge)

BMWE startet Vorgebotsverfahren für CO2-Differenzverträge

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Vorverfahren für die dritte Gebotsrunde der CO₂-Differenzverträge 2027 gestartet. Im Fokus der Förderung stehen Wasserstoff, CCU/S und klimafreundliche Prozesswärme. Unternehmen, die an der Gebotsrunde teilnehmen möchten, müssen sich bis zum 14. Dezember 2026 am verpflichtenden Vorverfahren beteiligen.

BMWE startet Vorgebotsverfahren für dritte Gebotsrunde für CO₂-Differenzverträge (Klimaschutzverträge)

Die für das kommende Jahr geplante dritte Gebotsrunde des Förderprogramms CO₂-Differenzverträge (vormals Klimaschutzverträge) hat durch den Start des Vorverfahrens offiziell begonnen. Der Fokus der neuen Runde soll auf Wasserstoff, CCU/S und Prozesswärme liegen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat heute das Vorverfahren für die Gebotsrunde 2027 des Förderprogramms CO₂-Differenzverträge gestartet. Die Teilnahme am Vorverfahren ist eine zwingende Voraussetzung für die ab Mai 2027 angesetzte Gebotsrunde. Das Vorverfahren ist bis zum 14. Dezember 2026 geöffnet.

Wasserstoff, CCU/S und Prozesswärme im Fokus

Im Fokus der anstehenden Runde stehen Wasserstoff, Carbon Capture and Utilization/Storage (CCU/S), aber auch Prozesswärme. Bei letzterer liegt der Fokus auf Hochtemperaturprozessen, die etwa beim Brennen von Ziegeln, beim Aufschmelzen von Glas-Rohstoffen oder bei der Reduktion von Metallerzen zum Einsatz kommen. Hierfür wird ein Teil des Förderbudgets reserviert.
Insgesamt sind für die CO₂-Differenzverträge im Bundeshaushalt 2027 8,7 Milliarden Euro eingeplant, das meiste davon für die Gebotsrunde 2027. Dafür bedarf es noch einer beihilferechtlichen Genehmigung seitens der EU-Kommission. Die Mittel stehen außerdem noch unter Parlamentsvorbehalt zum Beschluss des Haushalts.

Branchenspezifische Förderbudgets vorgesehen

In dieser Förderrunde sind zum ersten Mal branchenspezifische Förderbudgets vorgesehen, welche in der Höhe aber erst nach Abschluss des Vorverfahrens basierend auf der Teilnahme am Vorverfahren festgelegt werden. Bereits bekannt ist, dass für Wasserstoff bei entsprechender Nachfrage mindestens 1,5 Milliarden Euro an Mitteln bereitstehen sollen.
Das Vorverfahren wird von einer öffentlichen Konsultation begleitet, welche zwischen dem 26. Oktober und dem 14. Dezember eine Stellungnahme über ein Onlineformular ermöglicht. Wir werden dazu gesondert Hinweise erbitten.
Das zweite Gebotsverfahren war erst am 9. September zu Ende gegangen. Das Auktionsvolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro wurde in den Angeboten deutlich überzeichnet. Über die bezuschlagten Projekte ist noch nichts bekannt.
Basis des aktuellen Förderaufrufs ist weiterhin die im Mai 2026 veröffentlichte Förderrichtlinie CO₂-Differenzverträge, welche gemeinsam mit weiteren Informationen zum Vorverfahren hier abrufbar ist. Auch steht die Lotsenstelle Wasserstoff für Anfragen rund um das Thema beratend zur Verfügung.

BMWE bietet Webinare zum Vorverfahren an

Im Zuge des Starts des Vorgebotsverfahrens für die Gebotsrunde 2027 des Förderprogramms CO₂-Differenzverträge (vormals Klimaschutzverträge) bietet das BMWE in den kommenden Wochen zwei Webinare in Form einer „Digitalen Sprechstunde“ an.
Die Webinare bestehen jeweils aus einem rund 20-minütigen Fachvortrag, gefolgt von einer Fragerunde, in der die Teilnehmenden ihre Fragen anonym über den Meeting-Chat stellen können. Außerdem können bereits im Voraus Fragen an die E-Mail-Adresse fragen@co2-differenzvertraege.info eingereicht werden.
Folgende Sitzungen mit folgenden Schwerpunkten sind geplant:
  • Dienstag, 27. Oktober 2026, 11-12 Uhr - Fokusthema: „Auktionsmechanismus und Fördertöpfe“
  • Dienstag, 3. November 2026, 11-12 Uhr - Fokusthema: „Crashkurs CCfD: Von der Projektidee zum Förderantrag“
Beide Webinare werden aufgezeichnet und sind im Nachhinein online auf Co2-differenzverträge.info verfügbar. Weitere Informationen inklusive der Anmeldung zu den Webinaren finden sich hier.