Verkehr und Mobilität

Bewegung beim Lang-Lkw: Bund plant weitere Öffnung des Streckennetzes

Beim Einsatz von Lang-Lkw zeichnet sich eine weitere Liberalisierung ab. Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf der 14. Änderungsverordnung zur Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) vorgelegt.
Verbände haben bis zum 31. Juli 2026 Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.
Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, die bislang befristete Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 zu verlängern und damit die Grundlage für einen künftigen Regelbetrieb zu schaffen. Zudem soll das Berliner Streckennetz für den Lang-Lkw Typ 1 freigegeben werden.
Für die Lang-Lkw-Typen 2 bis 5 ist eine Erweiterung der sogenannten Positivliste um 112 zusätzliche Relationen vorgesehen.
Sollten die geplanten Änderungen umgesetzt werden, profitieren Logistikunternehmen von einer höheren Planungssicherheit, zusätzlichen Streckenoptionen und erweiterten Möglichkeiten zur effizienteren Gestaltung ihrer Transportketten.
Die endgültigen Regelungen stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt des weiteren Gesetzgebungsverfahrens.