CBAM

Hinweise zu TARIC und neue Guidance-Dokumente

Beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) gibt es wichtige Neuerungen für Unternehmen. Dazu gehören aktualisierte TARIC-Codes, berichtigte CBAM-Standardwerte und neue Leitfäden der EU-Kommission zur Berechnung von Emissionen. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Änderungen und weiterführenden Informationen.
Auf unserer Homepage finden Sie ausführliche Informationen des Umweltbundesamtes und der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zu folgenden Themenbereichen:

Hinweise für Einführer zur Verwendung von TARIC-Unterlagencodierungen

  • CBAM-Kontonummer (bei Y128)/Referenznummer des Zulassungsantrags (bei Y238) gibt an, wer die CBAM-Pflichten für diese Einfuhren übernimmt
  • Verlängerung der Anwendbarkeit der TARIC-Unterlagencodierung Y238
  • Neue TARIC-Unterlagenkodierung Y195 und neue Registerfunktion für Einführer von über die explizite Kapazitätsvergabe nominierten Strom
  • Hinweise zur Einfuhr militärischer Güter mittels TARIC-Unterlagencodierung Y135
  • Hinweis zur Einfuhr von CBAM-Waren unterhalb des massenbasierten Schwellenwerts mittels TARIC-Unterlagencodierung Y137

Neue TARIC-Codes für den Zementsektor

Die Europäische Kommission hat am 31.07.2026 neue TARIC-Codes für den Zementsektor veröffentlicht. Eingeführt wurden sie mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 hinsichtlich der Festlegung von Standardwerten; sie gelten ab dem 01.01.2026.

Berichtigung der Durchführungsverordnung zu den CBAM-Standardwerten

Mit der am 01.08.2026 in Kraft getretenen Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 werden die Anhänge I und IV der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 zur Festlegung der CBAM-Standardwerte berichtigt. Die Berichtigungen gelten rückwirkend ab dem 01.01.2026.
Die Berichtigungen betreffen insbesondere:
  • die Ergänzung und Korrektur fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnungen von Produktionswegen,
  • die Angabe von Einheiten sowie
  • die Berichtigung einzelner länderspezifischer Standardwerte und KN-Codes.

Neue Guidance-Dokumente der Europäischen Kommission für Anlagenbetreiber

Die Europäische Kommission hat am 14.08.2026 zehn Guidance-Dokumente zur Umsetzung des CBAM in der Regelphase veröffentlicht. Die Dokumente richten sich in erster Linie an Betreiber von Anlagen außerhalb der EU, die die grauen Emissionen ihrer CBAM-Waren selbst ermitteln wollen, damit ihre Abnehmer in der CBAM-Erklärung tatsächliche Werte statt Standardwerte verwenden können.
Die Reihe umfasst vier allgemeine und sechs sektorspezifische Dokumente:
GuidanceNo. 1: Introduction to CBAM concepts
GuidanceNo. 2: Quick guide for non-EU operators on CBAM implementation
GuidanceNo. 3: CBAM methods for the calculation of emissions embedded in goods
GuidanceNo. 4: CBAM calculation of the free allocation adjustment to the number of CBAM certificates to be surrendered
GuidanceNo. 5a – 5f: sektorspezifische Leitfäden zu Zement, Wasserstoff, Düngemitteln, Eisen und Stahl, Aluminium und Strom. Sie behandeln Produktionsprozesse, Wertschöpfungsketten sowie Überwachung und Berichterstattung und sind jeweils um sektorspezifische Rechenbeispiele ergänzt.
Ein gesondertes Guidance-Dokument zum effektiv gezahlten CO2-Preis im Drittland hat die Europäische Kommission angekündigt.
Die Dokumente liegen derzeit nur auf Englisch vor, Übersetzungen unter anderem ins Spanische, Französische, Chinesische, Türkische und Ukrainische sind angekündigt.
Auch für Prüfstellen und zugelassene CBAM-Anmelder sind die Dokumente eine gute Informationsquelle.
Zugelassene CBAM-Anmelder, die Ihre Lieferanten und Geschäftspartner bei der Vorbereitung auf die Verifizierung unterstützen möchten, können auf diese Dokumente verweisen.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.