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Neue BMF-Regeln zur Umsatzsteuerbefreiung vor der Einfuhr

Das Bundesfinanzministerium hat die Vorgaben zur Umsatzsteuerbefreiung für Lieferanten vor der Einfuhr neu geregelt und den Anwendungserlass überarbeitet.
Für Unternehmen mit Drittlandsbezug wird klarer definiert, wann eine Steuerbefreiung greift. Entscheidend ist künftig, wer die Einfuhr tatsächlich durchführt oder veranlasst. Somit steigt auch der Prüf- und Dokumentationsaufwand der Unternehmen deutlich.