Mobilität
Deutschlandticket: Das ändert sich 2027
Zum 1. Januar 2027 steigt der Preis des Deutschlandtickets auf 66,80 Euro monatlich. Neu ist nicht nur der Preis, sondern auch das Verfahren: Künftig bestimmt eine feste Berechnungsformel die Preisentwicklung. Für Arbeitgeber, die das Deutschlandticket als Jobticket anbieten, kann das Auswirkungen auf die Zuschussregelungen haben. Was Unternehmen jetzt prüfen sollten und wie sie den zusätzlichen Jobticket-Rabatt sichern können, erfahren Sie hier.
Was die neue Preisformel für Ihr Jobticket bedeutet
Zum ersten Mal wird der Preis des Deutschlandtickets nach einer festen Formel berechnet. Für Unternehmen mit Jobticket-Angebot bedeutet das: Zuschüsse überprüfen, Beschäftigte informieren und die neue Berechnungsgrundlage bei der Planung berücksichtigen.
Seit der Einführung im Mai 2023 wurde der Preis des Deutschlandtickets politisch festgelegt: 49 Euro zum Start, 58 Euro ab 2025 und 63 Euro seit 2026. Künftig orientiert sich die Preisentwicklung an einem festen Index, den die Verkehrsministerkonferenz im März 2026 beschlossen hat. Das erste Ergebnis liegt nun vor: Ab dem 1. Januar 2027 kostet das Deutschlandticket 66,80 Euro pro Monat und damit 3,80 Euro mehr als bisher.
In die Berechnung fließen unter anderem Personal-, Energie- und Betriebskosten des öffentlichen Verkehrs ein. Zusätzlich berücksichtigt die Formel, dass die Zuschüsse von Bund und Ländern nicht automatisch steigen. Ab 2028 soll ein weiterer Dämpfungsfaktor dafür sorgen, dass Preissteigerungen geringer ausfallen, wenn mehr Deutschlandtickets verkauft werden.
Was bedeutet das für das Jobticket?
Am Grundprinzip des Deutschland-Jobtickets ändert sich nichts: Bezuschusst der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des regulären Ticketpreises, gewähren die Verkehrsunternehmen zusätzlich fünf Prozent Rabatt.
Für 2027 ergibt sich daraus folgende Rechnung:
- Regulärer Preis des Deutschlandtickets: 66,80 Euro
- Preis des Deutschland-Jobtickets nach fünf Prozent Rabatt: 63,46 Euro
- Erforderlicher Arbeitgeberzuschuss für den Rabatt: mindestens 16,70 Euro
Zahlt der Arbeitgeber diesen Mindestzuschuss, liegt der Eigenanteil der Beschäftigten bei maximal 46,76 Euro pro Monat. Bislang beträgt dieser 44,10 Euro.
Drei Punkte für Ihre To-do-Liste
Zuschuss prüfen
Ist im Unternehmen ein fester Eurobetrag oder ein prozentualer Zuschuss vereinbart? Ein bisher ausreichender Festbetrag kann durch die Preiserhöhung unter die erforderliche 25-Prozent-Schwelle fallen. Dann entfällt der zusätzliche Rabatt.
Beschäftigte informieren
Kommunizieren Sie frühzeitig, welche Auswirkungen die Preisänderung auf den individuellen Eigenanteil hat. Das schafft Transparenz und vermeidet Rückfragen zum Jahreswechsel.
Angebot überprüfen
Der Jahreswechsel bietet einen guten Anlass, das Mobilitätsangebot insgesamt zu betrachten. Eine kurze Beschäftigtenbefragung kann zeigen, ob das bestehende Jobticket-Angebot den tatsächlichen Bedürfnissen der Mitarbeitenden entspricht.
