Webinaraufzeichnung

28.11.2021 02:00

Die Europäische Union hat im Jahr 2019 die Whistleblower Richtlinie verabschiedet, deren Umsetzungsfrist am 16. Dezember 2021 endet. Da die Richtlinie in weiten Teilen unbedingt und unmittelbar wirkt, sind Unternehmen angehalten, interne Meldesysteme zur Entgegennahme von anonymen Hinweisen über Regelverstöße einzureichen. Meldeberechtigt sind sämtliche Mitarbeiter/innen des Unternehmens. Gleichzeitig werden Hinweisgeber ab der Abgabe einer Meldung umfassend arbeitsrechtlich geschützt.
Hier können Sie sich unser Webinar vom 26. Oktober 2021 gern jederzeit anschauen.
Veröffentlicht am 25. November 2021