Schweiz: Neues Meldeportal für Dienstleistungserbringer
Für selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus den EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Seit dem 17. März 2025 können neue Meldungen nur mehr über das Portal EasyGov.swiss erfolgen. Das bisherige Online-Portal ist nicht mehr verfügbar.
Das neue Schweizer Meldeportal ist über die Webseite www.easygov.swiss erreichbar. Um Meldungen abgeben zu können, ist eine Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für deutsche Unternehmen zwingend notwendig. Diese kann im Rahmen der Benutzerregistrierung auf der neuen Webseite beantragt werden.
Die Prüfung und Vergabe einer Schweizer UID kann bis zu 14 Tagen dauern. Ohne Schweizer UID ist technisch kein Login im neuen Meldeportal möglich und Meldungen von Arbeitseinsätzen in der Schweiz können nicht abgegeben werden. Verstöße gegen die Meldepflicht, z.B. bei zu späten oder keinen Meldungen, werden mit Geldstrafen belegt.
Eine Anleitung zur Benutzerregistrierung sowie weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich.