Have-your-say: CBAM-Konsultationen der EU-Kommission

Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine Bagatellschwelle von 50 Tonnen pro Jahr für den Import CBAM-pflichtiger Güter. Unternehmen, die diese Schwelle überschreiten, unterliegen weiterhin den umfangreichen CBAM-Compliance-Pflichten. Zur praxisnäheren Ausgestaltung und Erleichterung der künftigen Regelungen führt die EU-Kommission aktuell drei Konsultationen durch.
Sollten Sie ab 2026 weiterhin von CBAM betroffen sein, nehmen Sie gerne an den Konsultationen teil und bringen Sie weitere, praxisorientierte Stimmen aus der Wirtschaft mit ein.
Bei den folgenden drei Konsultationen haben Sie bis zum 25. September 2025 die Möglichkeit, Ihre Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen:
Wenn Sie nicht an den Konsultationen teilnehmen, aber dennoch konstruktive Verbesserungsvorschläge einbringen möchten, können Sie uns diese gerne auch formlos an ptak@regensburg.ihk.de senden.
Aktueller Stand:
Am 10. September 2025 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit dem finalen Entwurf der Omnibus-Verordnung zugestimmt. Nun muss noch der Rat zustimmen, mit Änderungen ist kaum mehr zu rechnen. Die Änderungen treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.