Have-your-say: CBAM-Konsultationen der EU-Kommission
Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine Bagatellschwelle von 50 Tonnen pro Jahr für den Import CBAM-pflichtiger Güter. Unternehmen, die diese Schwelle überschreiten, unterliegen weiterhin den umfangreichen CBAM-Compliance-Pflichten. Zur praxisnäheren Ausgestaltung und Erleichterung der künftigen Regelungen führt die EU-Kommission aktuell drei Konsultationen durch.
Sollten Sie ab 2026 weiterhin von CBAM betroffen sein, nehmen Sie gerne an den Konsultationen teil und bringen Sie weitere, praxisorientierte Stimmen aus der Wirtschaft mit ein.
Bei den folgenden drei Konsultationen haben Sie bis zum 25. September 2025 die Möglichkeit, Ihre Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen:
- Vereinfachung und Präzisierung der Berechnung grauer Emissionen:
Anpassung der Methode für direkte/indirekte Emissionen, Festlegung fairer Standardwerte (als Ausweichoption) und Klärung der Nachweispflichten für tatsächliche Emissionsdaten, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Carbon Leakage zu sichern.
→ Methode des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) für den endgültigen Zeitraum ab dem 1. Januar 2026 - Harmonisierung der CBAM-Anpassung an die schrittweise Abschaffung kostenloser EU-EHS-Zertifikate (2026–2034):
Entwicklung von CBAM-spezifischen Benchmarks (abgeleitet aus EU-EHS-Benchmarks) und Festlegung einer präzisen, aber einfachen Berechnungsmethode, um Wettbewerbsneutralität zwischen EU- und Drittlandsprodukten zu gewährleisten.
→ CBAM-Zertifikate – Anpassung der Verpflichtung, sie abzugeben, um kostenlose EHS-Zertifikate zu berücksichtigen - Regelung der Anrechnung von in Drittländern gezahlten CO₂-Kosten:
klare Vorschriften zur Umrechnung gezahlter CO₂-Preise in CBAM-Zertifikate (inkl. Währungsumrechnung), Definition der Nachweispflichten (z. B. für Rabatte) und Kriterien für unabhängige Beglaubigungsstellen, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
→ CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) – in einem Drittland gezahlter CO2-Preis
Wenn Sie nicht an den Konsultationen teilnehmen, aber dennoch konstruktive Verbesserungsvorschläge einbringen möchten, können Sie uns diese gerne auch formlos an ptak@regensburg.ihk.de senden.
Aktueller Stand:
Am 10. September 2025 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit dem finalen Entwurf der Omnibus-Verordnung zugestimmt. Nun muss noch der Rat zustimmen, mit Änderungen ist kaum mehr zu rechnen. Die Änderungen treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.