Erleichterungen für CBAM?
Die EU-Kommission hat mit dem Omnibus-Paket am 26.02.2025 umfangreiche Vereinfachungen zur bestehenden CBAM-Verordnung (EU) 2023/956 vorgeschlagen. Sie sollen das System effizienter gestalten und administrative Hürden abbauen - gerade für Importeure von geringen Mengen an CBAM-Gütern.
Wesentlichster Punkt ist eine ab 2026 gültige Bagatellschwelle: Wer jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-Güter importiert, soll von der Berichtspflicht befreit werden. Eine Untersuchung hatte ergeben, dass der Großteil der importierten Emissionen zu Lasten weniger Großkonzerne geht. Würden die gelegentlichen oder Kleinmengen-Importeure befreit, wird immer noch der erhebliche Teil der Emissionen erfasst, es reduziert sich allerdings der Bürokratieaufwand gerade für kleine und Kleinstunternehmen sowie auch für die zuständigen Behörden (in Deutschland die DEHSt).
Mit diesem Punkt folgt die EU-Kommission den Stellungnahmen der Kammerorganisation, in der unter anderem gefordert wurde, die bisherige Schwelle von 150 Euro pro Sendung durch eine deutlich höhere gewichtsbasierte Schwelle zu ersetzen.
Mit diesem Punkt folgt die EU-Kommission den Stellungnahmen der Kammerorganisation, in der unter anderem gefordert wurde, die bisherige Schwelle von 150 Euro pro Sendung durch eine deutlich höhere gewichtsbasierte Schwelle zu ersetzen.
Für Importeure, die weiterhin CBAM-pflichtig sind, sollen die Berichtsanforderungen vereinfacht und der Prozess zur Berechnung von Emissionen erleichtert werden. Datenanforderungen sollen harmonisiert und die Meldeportale weiterentwickelt bzw. verschlankt werden.
Die Verpflichtung zum Vorabkauf von Zertifikaten soll angepasst werden. Statt 80 Prozent der geschätzten Emissionen müssen Unternehmen künftig nur noch 50 Prozent der Zertifikate im Voraus erwerben. Außerdem wird die vollständige Umsetzung auf 2027 verschoben, um den Unternehmen mehr Zeit für die Umstellung zu geben.
Künftig soll es auch differenzierte Sanktionen für vorsätzliche und unbeabsichtigte Meldefehler geben.
Der Gesetzgebungsprozess zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament für CBAM muss erst noch abgeschlossen und von den Mitgliedsstaaten geprüft werden. Das bedeutet, momentan müssen Sie weiterhin melden wie bisher!
Weitere Details finden Sie im Omnibuspaket I