EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat: Gemeinsame Position zur eDeclaration
Am 22. Mai hat der Wettbewerbsfähigkeitsrat zu Industriethemen in Brüssel getagt und einigte sich dabei auf eine gemeinsame Position zur eDeclaration.
Ziel ist es, den Aufwand bei Entsendungen weitestgehend zu reduzieren. Hierzu hatte die EU-Kommission im November 2024 einen Vorschlag vorgelegt, der eine freiwillige gemeinsame Schnittstelle und einheitliche digitale Formulare vorsieht, um Bürokratie abzubauen.
Bis auf Österreich und Belgien (Enthaltung) sowie Luxemburg und Ungarn (dagegen) haben die EU-Staaten geschlossen für die allgemeine Ausrichtung gestimmt. Strittig war vor allem die Frage, wie viele Informationspunkte die teilnehmenden Mitgliedstaaten mit der eDeclaration abfragen dürfen. Die konkreten Inhalte des Entsendeformulars sollen per Durchführungsrechtsakt festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sprachen sich dafür aus, perspektivisch die A1-Bescheinigung zu verknüpfen.
Die Trilogverhandlungen können voraussichtlich Ende dieses Jahres starten, sobald das EU-Parlament ebenfalls seine Position bestimmt hat. Das Plenum soll im Oktober darüber abstimmen.
Quellen: DIHK, ZDH