EU-Binnenmarkt

Intrastat: Anhebung der Meldeschwellen

Der Bundestag hat am 30. Januar Änderungen am Außenhandelsstatistikgesetz einstimmig beschlossen, die rückwirkend ab dem 1. Januar gelten.
Bislang mussten die monatlichen Intrastat-Meldungen von Unternehmen abgegeben werden, deren gehandelte Waren einen Eingangswert von 800.000 Euro und einen Versandwert von 500.000 Euro überschreiten. Jetzt werden diese Meldeschwellen im Eingang auf drei Millionen Euro und im Versand auf eine Million Euro erhöht. Deutlich weniger Unternehmen müssen somit diese Daten melden.
Zudem ermöglicht das Gesetz künftig eine flexible Anpassung der Meldeschwellen per Verordnung. Voraussetzung dafür ist ein besserer Datenaustausch zwischen den europäischen Statistikbehörden.
Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 ist online verfügbar. Sie finden den Download am Ende der Seite unter „Dies könnte Sie auch interessieren“
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025 - Statistisches Bundesamt.
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