20.09.2022
IHK fordert Zurückhaltung bei Gewerbesteuerhebesätzen
- Aktuelle Realsteuerumfrage mit Ergebnissen für den Landkreis Kronach liegt vor
- Rebhan: Standortsicherung durch Verzicht auf Gewerbesteuer-Erhöhung
- IHK veröffentlicht Ergebnisse der jährlichen Realsteuerumfrage
- Es ist eine Mär, dass eine Gewerbesteuererhöhung unternehmen nicht trifft
- Gewerbesteuer im Landkreis Kronach unter Oberfranken-Niveau
Aktuelle Realsteuerumfrage mit Ergebnissen für den Landkreis Kronach liegt vor
Nachdem 2021 im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth 31 der 196 Kommunen die Gewerbesteuer oder die Grundsteuer erhöht haben, waren es dieses Jahr 20 Kommunen, wie die jüngste Realsteuerumfrage der IHK für Oberfranken Bayreuth zeigt. Hans Rebhan, Vizepräsident der IHK für Oberfranken Bayreuth und Vorsitzender des IHK-Gremiums Kronach, bittet die Kommunen weiter um Zurückhaltung.
Im Landkreis Kronach hat Weißenbrunn die Grundsteuer B angehoben, Mitwitz, Tettau und Wallenfels die Grundsteuer A und B.
Rebhan: Standortsicherung durch Verzicht auf Gewerbesteuer-Erhöhung
“Kommunen bekommen die steigenden Energiekosten sehr intensiv zu spüren. Gleichzeitig drohen Ausfälle bei der Gewerbesteuer. Umso mehr begrüße ich den weitgehenden Verzicht der Kommunen auf Gewerbesteuererhöhungen, schließlich kämpfen aktuell viele Unternehmen um ihre Existenz. Jede Abgabenerhöhung wäre da wenig zielführend”, macht Rebhan deutlich. “Ich bitte im Interesse der Unternehmen und letztendlich aller Mitarbeiter darum, weiter Zurückhaltung zu üben und auf eine Erhöhung zu verzichten. Das ist praktizierte Standortsicherung!”
IHK veröffentlicht Ergebnisse der jährlichen Realsteuerumfrage
Seit Jahren erfasst die IHK für Oberfranken Bayreuth die Entwicklung bei den Realsteuerhebesätzen. Die Informationen fallen nicht nur bei den Unternehmen auf ein großes Interesse, sondern auch bei den Kommunen selbst. Zehn Kommunen in Oberfranken erhöhten 2022 die Gewerbesteuerhebesätze, 15 die Grundsteuer A und weitere 16 die Grundsteuer B.
“Man darf bei den Gewerbesteuerhebesätzen nicht nur potenzielle Neuansiedlungen im Fokus haben, sondern vor allem alle ansässigen Unternehmen, die von einer Gewerbesteuererhöhung oder -senkung genauso betroffen sind”, macht IHK-Steuerreferent Andreas Wandner deutlich, der Projektleiter der Umfrage.
Es ist eine Mär, dass eine Gewerbesteuererhöhung unternehmen nicht trifft
“Die weitverbreitete Meinung, dass eine Erhöhung der Gewerbesteuer die Unternehmen nicht tangiert, trifft für viele Unternehmen nicht zu.” Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Einer Kapitalgesellschaft, also etwa einer GmbH, steht dagegen kein Freibetrag zu. “Eine Erhöhung der Gewerbesteuer kann bei den Unternehmen also nicht unerheblich ins Geld gehen”, macht Wandner deutlich. “Hinzu kommt, dass aktuell niemand abschätzen kann, wie sich die Grundsteuerreform im Einzelfall auswirken wird. Auch dort drohen den Unternehmen künftig erhebliche Mehrbelastungen.”
Gewerbesteuer im Landkreis Kronach unter Oberfranken-Niveau
Keine Kommune im Landkreis Kronach erhöht 2022 die Gewerbesteuerhebesätze. Mit 325,1 Punkten liegt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im Landkreis Kronach unter dem oberfränkischen Schnitt von 352,8 Punkten. Im Mittel am höchsten sind die Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Gremium Forchheim mit 376,2 Punkten, gefolgt von Lichtenfels mit 362,7 und Bayreuth. Im IHK-Gremium Kronach sind die durchschnittlichen Hebesätze mit 325,1 Punkten die niedrigsten in Oberfranken, gefolgt vom IHK-Gremium Kulmbach mit 332,3 Punkten.
Die Spanne zwischen den Kommunen im Landkreis ist recht hoch. Den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz verzeichnet Reichenbach mit 250 Punkten, die höchsten Hebesätze Teuschnitz und Tschirn mit 350 Punkten.
Mitwitz erhöht die Grundsteuer A um 40 auf 370 Punkte, Tettau um 35 auf 365 und Wallenfels um 10 auf 380. Bei der Grundsteuer B erhöhen Mitwitz und Tettau jeweils um 20 auf 350 Punkte, Wallenfels und Weißenbrunn jeweils um 10 auf 360 Punkte. Die Spannweite im Raum Kronach reicht bei der Grundsteuer A von 300 Punkten in Reichenbach, Schneckenlohe und Steinbach am Wald bis zu 400 Punkten in Tschirn. Bei der Grundsteuer B liegen die Hebesätze zwischen 300 Punkten in Reichenbach und Schneckenlohe und 370 Punkten in Tschirn.
Die ausführlichen Ergebnisse der Umfrage mit allen Details sind in der IHK-Zeitschrift “Oberfränkische Wirtschaft” und auf der IHK-Homepage www.bayreuth.ihk.de veröffentlicht.